BetmG-Revision 2027 — die neue Cannabis-Regulierung der Schweiz
Die Sub-Kommission Cannabis der SGK-N erarbeitet seit 2023 eine Vorlage zur regulierten Abgabe. Hier ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsprozesses, die Kernpunkte des Entwurfs und der realistische Zeitplan bis Inkrafttreten.
TL;DR
- Sub-Kommission Cannabis der SGK-N erarbeitet Vorlage seit 2023.
- Vernehmlassung frühestens Ende 2026, Botschaft 2027, Inkrafttreten ~2028–2029.
- Ziel: regulierter Markt für nicht-medizinisches Cannabis unter strengen Auflagen.
- Basis: Pilotversuche gemäss Art. 8a BetmG (seit 2021) liefern Evidenz.
- Konsumfreigabe erwachsener Personen mit Jugendschutz, Werbeverbot, Qualitätsstandards.
Woher kommt die Revision?
Die Motion Siegenthaler «Cannabis-Regulierung mit Jugend- und Gesundheitsschutz» wurde 2020 von beiden Räten überwiesen. 2021 setzte der Bundesrat den Auftrag an die SGK-N um; seit Sommer 2023 arbeitet eine Sub-Kommission an einer konkreten Gesetzesvorlage.
Parallel dazu läuft seit 2021 die Änderung von Art. 8a BetmG, die kantonale Pilotversuche («Weed Care» Basel, «SCRIPT» Genf, «ZüriCan» Zürich, «Grashaus» Bern u. a.) ermöglicht — sie liefern Evidenz für die politische Debatte.
Kernpunkte der Vorlage
Der bisher öffentlich kommunizierte Rahmen sieht eine kontrollierte Marktöffnung vor: staatlich lizenzierte Produktion, spezialisierte Verkaufsstellen, Altersnachweis 18+, Mengenlimiten, striktes Werbeverbot und THC-Deklaration am Point of Sale.
- Konsum ab 18 Jahren erlaubt, unter 18 verboten und strafbewehrt
- Nur Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften oder Cannabis Social Clubs
- Herkunftsnachweis Schweiz oder EU-GMP-Standard
- Zweckgebundene Cannabis-Abgabe zur Finanzierung von Prävention
- Kein Verkauf zusammen mit Alkohol, Tabak oder in Supermärkten
Zeitplan und offene Fragen
Realistisch ist eine Vernehmlassung Ende 2026 bis Mitte 2027, gefolgt von der bundesrätlichen Botschaft und einer parlamentarischen Beratung 2027–2028. Ein Inkrafttreten vor 2029 ist unwahrscheinlich, sofern kein Referendum ergriffen wird.
Offene Punkte: Home-Grow, kantonale Autonomie bei der Anzahl Verkaufsstellen, Zusammenspiel mit dem Cannabis-Vollzug im Strassenverkehr und die konkrete Ausgestaltung der Cannabis-Steuer.
FAQ
Wann tritt die BetmG-Revision in Kraft?
Realistisch 2028–2029 nach abgeschlossenem Vernehmlassungs- und Referendumszeitraum. Frühere Termine sind politisch möglich, aber verfahrenstechnisch eng.
Wird Home-Grow erlaubt sein?
Die Sub-Kommission hat sich noch nicht abschliessend positioniert. Denkbar sind 3–6 Pflanzen pro erwachsener Person analog zu Modellen aus Deutschland und Malta.
Was passiert mit den bestehenden Cannabis-Pilotversuchen?
Die Pilotversuche gemäss Art. 8a BetmG laufen bis Ende 2028 (mit Verlängerungsoption). Ihre Resultate fliessen direkt in die Ausgestaltung der Regelabgabe.
Bleibt Cannabis ein Betäubungsmittel?
Ja, formal bleibt Cannabis im Anhang zum BetmG. Neu wird eine spezielle Bewilligungs- und Abgaberegel geschaffen, ähnlich wie bei Alkohol im AlkG.
Was ändert sich für Cannabis Social Clubs?
Clubs erhalten voraussichtlich eine legale Grundlage als Abgabestelle mit Non-Profit-Charakter, unter Auflagen zu Mitgliedschaft, Mengen und Präventionsarbeit.