Cannabis-Gesetz Schweiz — Rechtslage 2026

Die Schweizer Rechtslage zu Cannabis basiert auf dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI). Zentral ist die 1,0 %-Gesamt-THC-Grenze: Hanfprodukte darunter (CBD-Blüten, -Öl, -Extrakte, -Vapes, -Kosmetik) sind legal produzier-, verkauf- und konsumierbar; darüber gelten sie als Betäubungsmittel. Für Freizeit-Cannabis über 1 % THC gilt seit 2013 die Ordnungsbussenregelung: Besitz bis 10 g wird mit 100 CHF gebüsst — ohne Strafregistereintrag, ohne Verfahren. Ab 10 g, bei Handel, bei Konsum durch Minderjährige oder Autofahrende greift das ordentliche Strafverfahren (Art. 19/19a BetmG). Kantonal gibt es Unterschiede in der Praxis: strengere Ausführung in der Ostschweiz, liberalere in Basel-Stadt, Genf und Zürich. Seit 2021 erlaubt Art. 8a BetmG zeitlich befristete wissenschaftliche Pilotversuche mit regulierter Abgabe; sieben Städte haben Projekte aufgesetzt. Medizinisches Cannabis ist seit August 2022 ohne BAG-Sonderbewilligung rezeptpflichtig verschreibbar. Eine reguläre Marktöffnung für Erwachsene wird frühestens 2028 politisch entscheidbar — die Pilote laufen bis maximal 2031.

Wir dokumentieren Artikel 19–19b BetmG, den 100-CHF-Ordnungsbussenkatalog, den 10-g-Bagatellwert und die kantonalen Auslegungsunterschiede — von Neuenburg (permissiv) bis Ostschweiz (restriktiv). Zudem behandeln wir Grenzverkehr, Flughafen-Rechtslage und Konsum in Privaträumen.

Definition und Einordnung

Der rechtliche Rahmen für Cannabis in der Schweiz ergibt sich aus dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG), der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung und kantonalen Vollzugsregeln.

Situation in der Schweiz

Hanfprodukte mit weniger als 1 % Gesamt-THC gelten in der Schweiz nicht als Betäubungsmittel und sind frei verkäuflich; darüber greift das Verbot des Betäubungsmittelgesetzes. Für den Besitz kleiner Mengen THC-Cannabis zum Eigenkonsum sieht das Gesetz eine Ordnungsbusse vor; Anbau, Verkauf und Weitergabe bleiben Straftatbestände. Die Vollzugspraxis unterscheidet sich zwischen den Kantonen spürbar, weshalb unser Kantons-Tracker Bussenhöhe, Pilotstatus und Enforcement-Linie pro Kanton ausweist.

Was das praktisch bedeutet

Praktisch relevant sind vier Punkte: der 1-%-Grenzwert, der nationale THC-Grenzwert im Strassenverkehr, die kantonale Bussenpraxis und das Ausfuhrverbot — Schweizer Legalität endet an der Landesgrenze, auch gegenüber Deutschland trotz dortiger Teillegalisierung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Busse für Cannabisbesitz?

Für kleine Mengen zum Eigenkonsum sieht das Ordnungsbussenverfahren CHF 100 vor. Die konkrete Handhabung unterscheidet sich nach Kanton.

Darf ich CBD nach Deutschland mitnehmen?

Nein. Die Ausfuhr von Hanfblüten ist nicht durch die Schweizer Legalität gedeckt und kann im Zielland strafbar sein.

Ist Eigenanbau erlaubt?

Nur für Hanf unter 1 % THC und im Rahmen der kantonalen Vorgaben. Anbau von THC-Cannabis bleibt strafbar.

Zahlen & Fakten

  • CHF 100 — Ordnungsbusse bis 10 g Cannabis (Eigenkonsum) (BetmG Art. 28b)
  • 0 — Strafregistereintrag bei Ordnungsbussen unter 10 g (BetmG · Stand 2026)

Aktuelle Forschung

  • Cannabis-Konsum in der Schweiz — Suchtmonitoring 2024 — Sucht Schweiz, BAG · 2024
  • European Drug Report — Cannabis Chapter — EMCDDA, EUDA · 2024
  • WHO Expert Committee on Drug Dependence — Cannabis Review — WHO ECDD, WHO · 2023

Datensätze zu diesem Thema