Cannabis-Gesetz Schweiz — Rechtslage 2026

Die Schweizer Rechtslage zu Cannabis basiert auf dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI). Zentral ist die 1,0 %-Gesamt-THC-Grenze: Hanfprodukte darunter (CBD-Blüten, -Öl, -Extrakte, -Vapes, -Kosmetik) sind legal produzier-, verkauf- und konsumierbar; darüber gelten sie als Betäubungsmittel. Für Freizeit-Cannabis über 1 % THC gilt seit 2013 die Ordnungsbussenregelung: Besitz bis 10 g wird mit 100 CHF gebüsst — ohne Strafregistereintrag, ohne Verfahren. Ab 10 g, bei Handel, bei Konsum durch Minderjährige oder Autofahrende greift das ordentliche Strafverfahren (Art. 19/19a BetmG). Kantonal gibt es Unterschiede in der Praxis: strengere Ausführung in der Ostschweiz, liberalere in Basel-Stadt, Genf und Zürich. Seit 2021 erlaubt Art. 8a BetmG zeitlich befristete wissenschaftliche Pilotversuche mit regulierter Abgabe; sieben Städte haben Projekte aufgesetzt. Medizinisches Cannabis ist seit August 2022 ohne BAG-Sonderbewilligung rezeptpflichtig verschreibbar. Eine reguläre Marktöffnung für Erwachsene wird frühestens 2028 politisch entscheidbar — die Pilote laufen bis maximal 2031.

Wir dokumentieren Artikel 19–19b BetmG, den 100-CHF-Ordnungsbussenkatalog, den 10-g-Bagatellwert und die kantonalen Auslegungsunterschiede — von Neuenburg (permissiv) bis Ostschweiz (restriktiv). Zudem behandeln wir Grenzverkehr, Flughafen-Rechtslage und Konsum in Privaträumen.

Zahlen & Fakten

  • CHF 100 — Ordnungsbusse bis 10 g Cannabis (Eigenkonsum) (BetmG Art. 28b)
  • 0 — Strafregistereintrag bei Ordnungsbussen unter 10 g (BetmG · Stand 2026)

Aktuelle Forschung

  • Cannabis-Konsum in der Schweiz — Suchtmonitoring 2024 — Sucht Schweiz, BAG · 2024
  • European Drug Report — Cannabis Chapter — EMCDDA, EUDA · 2024
  • WHO Expert Committee on Drug Dependence — Cannabis Review — WHO ECDD, WHO · 2023

Datensätze zu diesem Thema