Cannabis-Ordnungsbussen Schweiz: Rechtsgrundlage und Datenlücke

CHF 100 kann den Konsum durch Erwachsene betreffen. Eine nachvollziehbare aktuelle Jahreszahl oder kantonale Rangliste ist hier nicht belegt. PKS-Verstösse sind keine Ordnungsbussenzahl.

Kennzahlen

  • Mögliche Busse beim Konsum durch Erwachsene: CHF 100
  • Bussenzahl 2025 in dieser Datenbasis: Hier nicht belegt
  • MonAM-Bussenreihe nicht mehr aktualisiert seit: 2021

Kernaussagen

  • Eine gesetzliche Bussenhöhe ist keine beobachtete Zahl von ausgestellten Bussen.
  • Konsum und Besitz sind getrennt zu beurteilen; die CHF-100-Regel wird nicht pauschal auf den Besitz kleiner Mengen übertragen.
  • PKS-Konsumverstösse und Ordnungsbussen sind unterschiedliche statistische Grössen.

Einordnung

Für eine belastbare Bussenstatistik braucht es Originalzahlen mit Zeitraum, Gebiet, Definition und Erfassungsregeln. Eine Straftatenstatistik beschreibt polizeilich registrierte Ereignisse, nicht automatisch die Zahl der Konsumierenden oder die Häufigkeit des Konsums. Änderungen der Erfassung und des Vollzugs können das Resultat beeinflussen. Auch ein Rückgang registrierter Fälle beweist deshalb nicht allein einen Rückgang des Konsums. Die kantonalen Felder dieser Tabelle sind keine Rangliste: Fehlende Nachweise erlauben weder einen Vergleich pro Kopf noch eine Einteilung in strenge und kulante Kantone. Einnahmen sind ebenfalls nicht aus einer unbelegten Fallzahl und dem gesetzlichen Betrag abzuleiten. Erst passende Nachweise über dieselbe Bezugsgrösse würden eine neue Auswertung rechtfertigen.

Limitationen

  • Keine belegte Jahresreihe von Ordnungsbussen. Polizeilich registrierte BetmG-Verstösse werden nicht als Bussen umetikettiert.
  • Die Rechtsübersicht ersetzt keine Beurteilung eines Einzelfalls oder anderer gleichzeitig vorliegender Handlungen.
  • Fehlende Zahlen werden weder hochgerechnet noch als Nullwerte ausgegeben.

Daten

VergleichsgebietVergleichbare jährliche Bussenzahl
ZürichHier nicht belegt
WaadtHier nicht belegt
BernHier nicht belegt
GenfHier nicht belegt
Basel-StadtHier nicht belegt
Andere KantoneHier nicht belegt

Methodik

Der MonAM-Indikator beschreibt polizeilich erfasste BetmG-Verstösse wegen Konsums. In seiner Definition steht ausdrücklich, dass die Statistik zu Ordnungsbussen seit 2021 nicht mehr aktualisiert wird und die entsprechende Grafik entfernt wurde. Das Quellen-Update vom 3. September 2026 macht diese separate Bussenreihe nicht zu einer aktuellen Jahresstatistik. Die früheren Zahlen bis 2025, die kantonale Verteilung und die daraus behaupteten Einnahmen sind ohne nachvollziehbare Originalbelege nicht als Beobachtungen übernommen. Die Tabelle bewahrt die vorhandenen Vergleichsgebiete, lässt deren Bussenzahlen aber ausdrücklich offen. «Nicht belegt» ist kein Nullwert. Das BAG erläutert die mögliche Ordnungsbusse von CHF 100 beim Konsum durch Erwachsene und den davon getrennten Besitz von bis zu zehn Gramm zum Eigengebrauch. Diese Rechtsregel zählt keine ausgestellten oder bezahlten Bussen.

Quellen

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