Medical Cannabis Grosshandel – für lizenzierte Partner

Wir bereiten das medizinische Cannabis-Grosshandels-Segment jetzt vor – transparent, konform und ausschliesslich für Betriebe mit gültiger Betäubungsmittel-Bewilligung.

TL;DR

  • Zielgruppe: Apotheken, Kliniken, lizenzierte Distributoren.
  • Rechtsrahmen: Schweizer BetmG, BAG-Ausnahmebewilligung, seit 2022 vereinfacht.
  • Aktueller Status: Warteliste + Onboarding-Vorbereitung.
  • Sortimentsplanung: Blüten (kalibrierte THC-Genetiken), Extrakte, GMP-Konformität.

Rechtsrahmen in der Schweiz

Seit 1. August 2022 ist medizinisches Cannabis aus der Betäubungsmittel-Ausnahmepflicht entlassen: Ärzt:innen können Cannabis-Arzneimittel ohne BAG-Sonderbewilligung verschreiben, sofern die Präparate zugelassen oder als Magistralrezeptur bezogen werden.

Grosshandel und Import bleiben bewilligungspflichtig (SwissMedic, BAG). Belieferungen sind nur an Apotheken, Kliniken und Betriebe mit gültiger Betäubungsmittel-Bewilligung möglich.

Was wir heute vorbereiten

CannabisClub baut aktiv die Voraussetzungen auf: Analytik-Partner, GMP-fähige Produktionsstrecken, Compliance-Prozesse und ein Onboarding für lizenzierte Distributoren.

Alle Anfragen laufen aktuell über eine geschlossene Warteliste. Sobald reguläre Belieferung möglich ist, erhalten Warteliste-Partner priorisierten Zugang zu Erst-Chargen und Preiskonditionen.

  • Kalibrierte THC-Genetiken (Dosis-Konsistenz)
  • Extrakte und Vollspektrum-Öle nach ärztlichem Bedarf
  • Volle Traceability von Genetik bis Charge
  • Konformität mit Schweizer Arzneibuch und internationalen Standards

Warum jetzt Partner werden

Der Medical-Cannabis-Markt in der Schweiz wächst zweistellig, die Anzahl der Verschreibungen und Krankenkassen-Rückerstattungen steigt. Wer heute als lizenzierter Partner in Vorbereitung ist, hat morgen den strukturellen Vorteil beim Zugang zu Schweizer Genetik.

Bewilligungslandschaft: wer darf Medizinalcannabis beziehen

Seit August 2022 ist das Verkehrsverbot für Medizinalcannabis in der Schweiz aufgehoben: Ärztinnen und Ärzte können Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben. Der Handel selbst bleibt jedoch streng reguliert. Anbau, Herstellung, Import, Export und Grosshandel benötigen eine Betriebsbewilligung von Swissmedic; kontrollierte Substanzen unterliegen zusätzlich der Betäubungsmittelkontrolle mit Meldepflichten und lückenloser Dokumentation.

Für Grosshandelspartner heisst das: Wir liefern in diesem Segment ausschliesslich an Betriebe mit gültiger Bewilligung. Die Prüfung erfolgt vor der ersten Lieferung anhand der Bewilligungsnummer und des Verantwortlichen für die Arzneimittelsicherheit. Ohne diesen Nachweis ist keine Belieferung möglich – auch nicht für Musterware.

  • Swissmedic-Betriebsbewilligung für Handel/Import
  • Fachtechnisch verantwortliche Person benannt
  • GDP-konforme Lagerung und Transportkette
  • Chargendokumentation und Rückrufprozess vorhanden

Qualitätsanforderungen: GACP, GMP und Kostenübernahme

Medizinalcannabis wird nach anderen Massstäben produziert als CBD-Ware für den Freiverkauf. Anbau erfolgt nach GACP, Verarbeitung und Freigabe nach GMP-Standard; jede Charge braucht eine dokumentierte Freigabe mit Wirkstoffgehalt, mikrobiologischer Reinheit und Stabilitätsdaten. Diese Anforderungen sind der Hauptgrund für den Preisunterschied gegenüber CBD-Blüten.

Auf der Nachfrageseite ist die Vergütung der Engpass. Eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist nur im Einzelfall über die Regeln zur Vergütung im Einzelfall (Art. 71a–71d KVV) möglich und verlangt eine Kostengutsprache. Wer im medizinischen B2B plant, sollte deshalb konservativ kalkulieren: Der Markt wächst, aber er wächst über Indikationen und Kostengutsprachen, nicht über Volumenwerbung.

FAQ

Kann ich als Apotheke oder Klinik heute schon bestellen?

Reguläre Bestellungen sind erst möglich, sobald der operative Grosshandels-Kanal freigeschaltet ist. Bis dahin können lizenzierte Betriebe sich auf die Warteliste setzen lassen und erhalten priorisierten Zugang zu Erst-Chargen.

Welche Lizenzen sind erforderlich?

Gültige Betäubungsmittel-Bewilligung (Kanton / BAG), Apotheken-Betriebsbewilligung bzw. Klinik-Zulassung, ggf. SwissMedic-Grosshandelsbewilligung – abhängig von Rolle im Vertriebsweg.

Wie wird der Preis bestimmt?

Wie im gesamten Partner-Programm: strukturell bester verfügbarer Preis pro Charge – ohne mehrstufige Preisliste, transparent im Partner-Bereich sichtbar.

Verkauft ihr an Privatpersonen?

Nein. Medical Cannabis wird ausschliesslich an lizenzierte Betriebe geliefert. Für Endkund:innen ist der Bezug über Apotheke mit ärztlicher Verschreibung vorgesehen.

Gibt es GMP-Zertifizierung?

GMP-Konformität ist Teil der Vorbereitungs-Roadmap. Details werden mit den ersten regulär belieferten Partnern kommuniziert.

Beliefert ihr Apotheken direkt?

Nur im Rahmen der geltenden Bewilligungen und über bewilligte Handelspartner. Die Prüfung der Bewilligung ist Voraussetzung für jede Lieferung in diesem Segment.

Ist Medizinalcannabis kassenpflichtig?

Nein. Eine Vergütung ist nur im Einzelfall nach Art. 71a–71d KVV möglich und erfordert eine vorgängige Kostengutsprache des Versicherers.