Medical Cannabis für lizenzierte Händler

Rechtsrahmen und Warteliste für lizenzierte Händler und Abgabestellen.

TL;DR

  • Zielgruppe: Apotheken, Kliniken, Grosshändler mit Betäubungsmittel-Bewilligung.
  • Rechtsgrundlage: BetmG, SwissMedic, kantonale Bewilligung.
  • Aktuell: Warteliste + priorisierter Zugang zu Erst-Chargen.

Wer heute liefern darf

Innerhalb der Schweiz dürfen medizinisches Cannabis nur Apotheken auf Verschreibung abgeben. Grosshandel setzt zusätzliche Bewilligungen voraus (SwissMedic-Grosshandel, ggf. Import-Bewilligung).

Wie wir uns vorbereiten

Wir bauen die Prozesse und Analytik-Kette so auf, dass regulär belieferte lizenzierte Partner ohne Reibung starten können – von Charge-Freigabe über Traceability bis Retour-Handling.

Warteliste

Die Warteliste ist geschlossen und erhält bei Freischaltung priorisierten Zugang. Wir bevorzugen Partner mit klarer Nutzung (Apotheke, Klinik, spezialisierter Distributor).

Prüfschritte vor der ersten Lieferung an lizenzierte Betriebe

Bevor eine einzige Charge das Lager verlässt, prüfen wir drei Dinge: die gültige Betriebsbewilligung von Swissmedic, die fachtechnisch verantwortliche Person und die Eignung der Lager- und Transportkette. Erst danach folgt die inhaltliche Abstimmung über Sorte, Wirkstoffgehalt und Darreichungsform. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar – im bewilligungspflichtigen Bereich ist eine Lieferung an einen nicht bewilligten Empfänger ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelrecht, nicht ein administratives Versehen.

Für Betriebe, die ihre Bewilligung gerade erst beantragt haben, gilt: Wir können den Prozess vorbereiten (Sortenauswahl, Dokumentationsanforderungen, Chargenplanung), liefern aber erst nach Vorliegen der Bewilligung.

  • Swissmedic-Betriebsbewilligung (Kopie und Nummer)
  • Fachtechnisch verantwortliche Person mit Kontaktdaten
  • GDP-konforme Lagerung, dokumentierte Temperaturkette
  • Rückruf- und Chargendokumentationsprozess

Sortenauswahl und Dokumentation im medizinischen Kontext

Anders als im Freizeitsegment steht im medizinischen Bereich nicht die Optik im Vordergrund, sondern Reproduzierbarkeit: gleicher Wirkstoffgehalt über Chargen hinweg, dokumentierte mikrobiologische Reinheit und Stabilitätsdaten. Ärztinnen und Apotheken brauchen Verlässlichkeit bei der Dosierung – eine Charge, die um mehrere Prozentpunkte im THC-Gehalt abweicht, erzeugt Rückfragen und Therapieunsicherheit.

Praktisch relevant ist deshalb die Dokumentationstiefe: Chargenzertifikat, Analysemethode, Nachweis der Bestrahlung oder alternativen Keimreduktion, Angaben zu Lagerung und Verfallsdatum. Diese Unterlagen sind Teil der Lieferung und nicht auf Anfrage nachzureichen.

Import, Kontingente und Meldepflichten

Wer Medizinalcannabis importiert, bewegt sich im Rahmen internationaler Kontingente: Die Schweiz meldet Bedarfsschätzungen an das Internationale Suchtstoffkontrollamt, und Einfuhren sind einzeln bewilligungspflichtig. Für Betriebe heisst das Vorlaufzeit einplanen – Import ist kein Bestellvorgang, sondern ein Verfahren mit Fristen.

FAQ

Was, wenn sich der Rechtsrahmen weiter öffnet?

Warteliste-Partner erhalten zuerst Zugang zu neuen Kategorien (z. B. weitere Genetiken oder Extrakte).

Kann ich Muster bekommen?

Aktuell nicht. Muster werden mit Beginn der regulären Belieferung freigegeben.

Können Praxen direkt bei euch bestellen?

Nein. Im bewilligungspflichtigen Segment beliefern wir ausschliesslich Betriebe mit gültiger Betriebsbewilligung; die Abgabe an Patientinnen und Patienten erfolgt über Apotheken.

Wie schnell kann eine erste Lieferung erfolgen?

Nach vollständiger Bewilligungsprüfung und Abstimmung der Sorte typischerweise innerhalb weniger Wochen, abhängig von der Chargenverfügbarkeit.

Wie lange dauert eine Einfuhrbewilligung?

Sie wird pro Sendung beantragt und braucht Vorlaufzeit; realistisch sind mehrere Wochen zwischen Antrag und Lieferfähigkeit, abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen.