Marihuana in der Schweiz — Recht & Konsum 2026
Marihuana ist der internationale Sammelbegriff für getrocknete Cannabis-Blüten mit psychoaktivem THC. In der Schweiz bleibt es verboten — mit klar definierten Ausnahmen.
Marihuana (THC > 1 %) ist bundesrechtlich verboten. Ausnahmen: medizinisches Rezept, Pilotprojekte. Konsum-Besitz < 10 g = 100 CHF Ordnungsbusse. CBD-Blüten < 1 % THC sind kein Marihuana im Rechtssinn und frei verkäuflich.
Was Marihuana ist — Abgrenzung zu Hanf/CBD
Marihuana = getrocknete Blüten der weiblichen Cannabispflanze mit relevantem THC-Gehalt (typisch 10–25 %). Abgrenzung: Hanf/CBD < 1 % THC, Haschisch = gepresstes Harz.
Rechtslage in der Schweiz
BetmG verbietet Herstellung, Handel und Besitz von THC > 1 %. Konsum < 10 g: 100 CHF Ordnungsbusse. Handel: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, in schweren Fällen bis 10.
Strafregistereintrag bei Ordnungsbusse: nein. Bei Anzeige und Verurteilung: ja.
Konsum-Risiken realistisch eingeordnet
Akut: erhöhter Puls, gerötete Augen, Konzentrationsstörung, bei hohen Dosen Angst/Paranoia. Fahruntüchtigkeit — 0-Toleranz (1,5 μg/L THC) am Steuer.
Langfristig: Bei Jugendlichen (< 25) Risiken für Hirnentwicklung. Bei Erwachsenen: Abhängigkeitsrisiko ~9 %, bei täglichem Konsum höher. Psychose-Risiko bei genetischer Disposition.
Ausblick: kommt die Legalisierung?
Pilotstudien laufen bis 2027. Bundesrat-Botschaft erwartet 2027–2028. Frühestmögliche Legalisierung: 2029. Modell: Cannabis Social Club mit Wohnsitzpflicht.
FAQ
Wie viel Marihuana darf ich besitzen?
Für Eigenkonsum < 10 g: nur 100 CHF Ordnungsbusse. Über 10 g oder mit Weitergabe: Strafverfahren.
Ist medizinisches Marihuana legal?
Ja, seit August 2022 auf Rezept ohne BAG-Ausnahmebewilligung.
Wird Marihuana in der Schweiz legalisiert?
Frühestens 2029. Bundesrat entscheidet 2027–2028 nach Pilotauswertung.