Cannabis-Strafen Schweiz — was wirklich passiert

Wer in der Schweiz mit Cannabis erwischt wird, riskiert je nach Menge und Rolle sehr Unterschiedliches: von 100 CHF Ordnungsbusse bis zu mehreren Jahren Gefängnis bei Handel.

Konsum & Besitz bis 10 g: 100 CHF Ordnungsbusse, kein Eintrag. Konsum & Besitz >10 g: Strafverfahren, meist Verwarnung + Busse (200–1'000 CHF), Eintrag im Strafregister möglich. Handel: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre (bis 10 kg), bis 20 Jahre bei Bandenmässigkeit oder grossen Mengen. Am Steuer: Ausweisentzug min. 3 Monate + Busse 600–2'000 CHF. Minderjährige: keine Ordnungsbusse — immer Jugendanwaltschaft.

Konsum & Besitz — die Ordnungsbusse (100 CHF)

Seit Oktober 2013 gilt in der Schweiz die Ordnungsbussenregelung für Cannabis (BetmG Art. 28b, Ordnungsbussenverordnung). Bedingung: erwachsene Person, Konsum oder Besitz von bis zu 10 g für den Eigenkonsum, keine anderen Delikte.

Ergebnis: 100 CHF Bussgeld, kein Strafverfahren, kein Eintrag ins Strafregister. Man muss nicht einmal die eigenen Personalien angeben, wenn man die Busse sofort bezahlt. Realität: bei einigen Kantonen (z. B. GE, ZH) wird die Ordnungsbusse strikt angewendet, bei anderen (z. B. BE, VD) tendenziell laxer.

Über 10 g oder mit Beikonsum — das Strafverfahren

Ab 10 g Cannabis oder bei Vorliegen anderer Betäubungsmittel greift die Ordnungsbusse nicht mehr. Es folgt ein Strafverfahren nach BetmG Art. 19a: Übertretung, in der Regel Busse (200–1'000 CHF), kann als Eintrag im Strafregister landen.

Faktor: wiederholte Auffälligkeit erhöht das Bussgeld deutlich. Ein «vorbestrafter» Konsument kann bei einer erneuten Kontrolle mehrere hundert Franken zahlen und muss mit Auflagen (z. B. Sozialdienst-Gespräch) rechnen.

Handel — der grosse Sprung

Handel, Import, Export und Vermittlung (BetmG Art. 19 Abs. 1) sind Verbrechen, geahndet mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Ab bestimmten Mengen (Grundmenge Cannabis: 4 kg reines THC-Äquivalent, laut BGE-Rechtsprechung) gilt ein «schwerer Fall» nach Art. 19 Abs. 2 — bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe.

Auch der «Anbau in erheblicher Menge» (schon ab wenigen Pflanzen mit hohem Ertrag) und bandenmässiger Handel fallen unter den schweren Fall. Reine Weitergabe an Freunde ohne Gewinnabsicht wird meist als Konsum-Vorbereitung mild geahndet — aber die Grenze ist fliessend.

Sonderfälle — Steuer, Minderjährige, Arbeitgeber

Am Steuer: siehe unser Deep-Dive «Cannabis am Steuer». Kurz: 1,5 μg/L THC im Blut → Ausweisentzug min. 3 Monate.

Minderjährige: keine Ordnungsbusse. Zuständig ist die Jugendanwaltschaft, Massnahmen von Verwarnung über Beratung bis Sozialdienst. Kein Strafregister für Jugendliche (bleibt vertraulich).

FAQ

Wie viel kostet die Ordnungsbusse für Cannabis in der Schweiz?

100 CHF. Bis 10 g, ab 18, keine anderen Delikte, kein Eintrag.

Was passiert, wenn ich mehr als 10 g dabei habe?

Strafverfahren nach BetmG Art. 19a. Meist Busse 200–1'000 CHF, kann Strafregister-Eintrag geben.

Wie hart wird Cannabis-Handel bestraft?

Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe (Grundtatbestand). Bei schwerem Fall (grosse Menge, bandenmässig): bis 20 Jahre.

Ist Cannabis-Besitz strafbar für Jugendliche?

Ja, aber keine Ordnungsbusse. Zuständig ist die Jugendanwaltschaft — Massnahmen von Verwarnung bis Sozialdienst.

Kann ich meinen Job verlieren?

In sicherheitsrelevanten Berufen ja. In anderen: rechtlich nur bei arbeitszeit-bezogenem Konsum oder Vertrauensbruch.

Cannabis-Strafen Schweiz 2026 — Bussgeld & Strafmass