Cannabis- und Hanfhandel Schweiz: Datenbasis und Grenzen

Welche Nachweise braucht eine Cannabis-Handelsstatistik? Mengen, Länderanteile und Handelsbilanz sind in dieser Datenbasis nicht belegt. Zollauszüge und Bewilligungen sind getrennt zu lesen.

Kennzahlen

  • Hanf-/CBD-Exportmenge 2025: Hier nicht belegt
  • Länderanteile am Export: Hier nicht belegt
  • Importmenge Medizinalcannabis 2025: Hier nicht belegt

Kernaussagen

  • Ein Zollkatalog allein belegt keine cannabisbezogene Menge.
  • Bewilligte, beantragte und tatsächlich gehandelte Mengen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
  • Die bisherigen Länderfelder sind keine Rangliste der wichtigsten Exportmärkte.

Einordnung

Eine aussagekräftige Handelsbilanz setzt vergleichbare Ein- und Ausfuhrdaten voraus. Tonnen von Rohmaterial, Kilogramm eines Wirkstoffs und der Geldwert fertiger Produkte sind nicht austauschbar. Ebenso darf eine Warenposition nicht ohne Prüfung als CBD-Markt, Medizinalcannabis oder Schweizer Produktion bezeichnet werden. Selbst ein korrekt gemessener Warenfluss erklärt noch nicht seine Ursache: Nachfrage, Zertifizierungskosten oder die Wirkung ausländischer Gesetze erfordern zusätzliche Nachweise. Diese Seite trennt deshalb den Zugang zu amtlichen Quellen von einer noch ausstehenden statistischen Auswertung. Die Tabelle bewahrt die bisherigen Vergleichsfelder, bestätigt aber weder ihre Marktstellung noch einen Exportüberschuss. Für spätere Zahlen muss jeder Wert auf dieselbe dokumentierte Abgrenzung zurückgeführt werden können.

Limitationen

  • Keine nachvollziehbar extrahierte cannabisbezogene Jahresreihe. Eine fehlende Handelsmenge ist kein Nullwert.
  • Die hier erhaltenen Länderfelder sind weder vollständig noch als Marktanteile bestätigt.
  • Diese Datenprüfung stellt keine vollständige Anleitung für gewerbliche oder persönliche Ein- und Ausfuhren dar.

Daten

Bisheriges VergleichsgebietBelegter Exportanteil
DeutschlandHier nicht belegt
ÖsterreichHier nicht belegt
ItalienHier nicht belegt
PolenHier nicht belegt
Andere EU-LänderHier nicht belegt

Methodik

Der BAZG-Katalog beschreibt Aussenhandelsdaten nach Tarifnummer und Verkehrsträger, mit provisorischen monatlichen Daten und definitiven historischen Daten auf Anfrage. Er ist ein Ausgangspunkt für eine Auswertung, kein Beleg für die früher auf dieser Seite genannten Cannabis-Mengen. Ein reproduzierbarer Auszug müsste Zeitraum, Warenabgrenzung, Tarifversion, Einheit, Handelsrichtung und Partnerland dokumentieren. Eine Position darf erst nach Prüfung ihres tatsächlichen Warenumfangs als Cannabis- oder CBD-Grösse verwendet werden. Hier liegt kein solcher nachvollziehbarer Auszug vor; deshalb werden weder die frühere Jahreskurve noch die Exportanteile als Beobachtungen fortgeführt. Swissmedic stellt Unterlagen für Ein- und Ausfuhrgesuche kontrollierter Substanzen bereit. Gesuche, Bewilligungen, Kontingente und tatsächlich gehandelte Mengen sind unterschiedliche Grössen. Diese Übersicht ersetzt keine Bewilligungsprüfung und bildet keine vollständige Handelsstatistik ab.

Quellen

Weiterführende Daten & Artikel

Übergeordnet

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Keine nachvollziehbar extrahierte cannabisbezogene Jahresreihe. Eine fehlende Handelsmenge ist kein Nullwert.