Cannabis-Besteuerung in der Schweiz: Modelle, Szenarien und Preiswirkung

Eine Steuer auf legalem Cannabis ist politisch praktisch gesetzt – strittig ist nur die Bemessung. Dieser Beitrag rechnet die diskutierten Modelle durch und zeigt, welchen Anteil am Grammpreis sie realistisch ausmachen.

TL;DR: Diskutiert werden vier Ansätze: Besteuerung nach Gewicht, nach THC-Gehalt, prozentual auf den Verkaufspreis (ad valorem) oder als Mischmodell. Je nach Ausgestaltung liegt die Steuerlast grob zwischen 1 und 4 CHF pro Gramm. Entscheidend für den Endpreis bleibt aber die Lieferkette: Steuern treffen alle Anbieter gleich, gestapelte Handelsmargen nicht. Weil CannabisClub.ch selbst lizenziert produziert und Mitgliedern zu Wholesale-Konditionen abgibt, bleibt der Mitgliederpreis auch unter Besteuerung am unteren Rand des legalen Markts – online, an der Abholstation oder über einen Apothekenpartner. Alle Zahlen sind Szenarien, keine beschlossenen Tarife.

Warum überhaupt besteuert wird

Eine Abgabe erfüllt drei Zwecke: Sie finanziert Vollzug, Prävention und Suchthilfe, sie steuert den Konsum über den Preis, und sie macht die Vorlage politisch mehrheitsfähig. Ohne Zweckbindung wäre die Zustimmung in Parlament und Bevölkerung deutlich schwieriger.

Gleichzeitig gibt es eine harte Obergrenze: Wird legal zu teuer, überlebt der Schwarzmarkt. Internationale Erfahrung zeigt, dass ein legaler Preis von mehr als etwa 20–30 % über dem illegalen Preis den Verdrängungseffekt abwürgt. Diese Spannung – Einnahmen versus Schwarzmarktverdrängung – prägt die ganze Debatte.

Modell 1: Besteuerung nach Gewicht

Ein fixer Betrag pro Gramm Blüten, unabhängig vom Wirkstoffgehalt. Einfach zu vollziehen, leicht kontrollierbar, planbar für Produzenten.

Nachteil: Es fehlt der Lenkungseffekt. Hochpotente Ware wird pro Wirkeinheit günstiger als schwache – gesundheitspolitisch das falsche Signal.

Szenario: 1.50 CHF pro Gramm. Bei einem Nettopreis von 6 CHF pro Gramm ergibt das rund 7.50 CHF vor Mehrwertsteuer.

Modell 2: Besteuerung nach THC-Gehalt

Die Abgabe richtet sich nach der Menge Wirkstoff, etwa in Rappen pro Milligramm THC. Das ist die gesundheitspolitisch konsequenteste Variante und entspricht der Logik der Alkoholbesteuerung.

Nachteil: höherer Kontrollaufwand. Jede Charge muss analysiert und der Wert verbindlich deklariert werden – was ein professionelles Labor-Setup voraussetzt.

Szenario: 1 Rappen pro Milligramm THC. Bei 18 % THC entspricht ein Gramm 180 mg, also rund 1.80 CHF Steuer pro Gramm. Bei 25 % wären es 2.50 CHF.

Modell 3: Ad valorem – Prozent auf den Verkaufspreis

Eine prozentuale Abgabe auf den Endpreis, zusätzlich zur Mehrwertsteuer. Einfach zu erheben, koppelt die Einnahmen automatisch an das Preisniveau.

Nachteil: Sinken die Preise im Wettbewerb, sinken auch die Einnahmen – und es entstehen Anreize, Preise künstlich tief auszuweisen und über Zusatzleistungen abzurechnen.

Szenario: 25 % auf 8 CHF Verkaufspreis ergeben 2 CHF Abgabe zuzüglich Mehrwertsteuer.

Modell 4: Mischmodell

Eine Grundabgabe pro Gramm plus ein THC-abhängiger Zuschlag. Dieses Modell verbindet Vollzugsfreundlichkeit mit Lenkungswirkung und ist deshalb der wahrscheinlichste Kompromiss.

Szenario: 0.80 CHF Grundabgabe plus 0.5 Rappen pro Milligramm THC. Bei 20 % THC ergibt das 0.80 + 1.00 = 1.80 CHF pro Gramm.

Was das für den Grammpreis bedeutet

Rechnen wir eine plausible Kostenstruktur für legale Indoor-Blüten durch: Produktion inkl. Qualitätssicherung 4.00–5.50 CHF pro Gramm, Regulierungskosten (Bewilligung, Labor, Rückverfolgung, Sicherheit) 0.50–1.00 CHF, Steuer 1.50–2.50 CHF, Mehrwertsteuer 8.1 %.

Ohne gestapelte Handelsmargen landet man damit bei rund 7–10 CHF pro Gramm. Mit klassischer Kette – Grosshandel plus Verteiler plus Ladenmarge – kommen schnell 3–6 CHF pro Gramm dazu, womit 12–16 CHF realistisch werden.

Der grösste Preistreiber im legalen Markt ist also nicht die Steuer, sondern die Anzahl Zwischenstufen. Genau hier setzt das Clubmodell an.

Warum Mitglieder auch mit Steuern am günstigsten fahren

Steuern sind für alle gleich – niemand kann sie legal umgehen, und das wollen wir auch nicht. Beeinflussbar ist die Marge zwischen Produktion und Mitglied.

CannabisClub.ch produziert lizenziert und Indoor in Sarnen. Mitglieder beziehen zu Wholesale-Konditionen statt zu Endkundenpreisen. Damit fällt genau der Kostenblock weg, der im klassischen Handel den Preis am stärksten aufbläht.

Auch bei einem strengen Vertriebsmodell bleibt das so: Wird reiner Online-Verkauf verboten, geben wir über eigene Abholstationen und/oder eine Apothekenkooperation ab. Der Apothekenpartner erbringt eine Abgabeleistung – er wird kein zusätzlicher Zwischenhändler, der eine Handelsmarge auf unsere Produkte legt.

Heute gilt dieses Prinzip für CBD; sobald THC legal abgegeben werden darf, gilt es genauso für THC.

Was ausserdem den Preis beeinflusst

Mengenbegrenzungen: Monatslimiten bremsen Grosseinkäufe und damit Skaleneffekte im Einkauf.

Kantonale Auflagen: Öffnungszeiten, Sicherheitsvorschriften und Standortvorgaben schlagen auf die Fixkosten der Abgabestellen durch.

Angebotsmenge: Werden zu wenige Anbaubewilligungen erteilt, entsteht Knappheit – der stärkste Preistreiber überhaupt.

Importregeln: Ob Import zugelassen wird, entscheidet mit, ob Schweizer Indoor-Qualität preislich unter Druck gerät oder als Premiumsegment bestehen bleibt.

FAQ

Wie hoch wird die Cannabis-Steuer in der Schweiz sein?

Das ist nicht entschieden. Die diskutierten Modelle führen zu einer Belastung von grob 1 bis 4 CHF pro Gramm. Alle Zahlen in diesem Beitrag sind Szenarien, keine beschlossenen Tarife.

Wird legales Cannabis teurer sein als Schwarzmarktware?

Anfangs möglicherweise leicht. Legal bedeutet aber geprüfte Werte, kein Straf- und Streckungsrisiko und stabile Verfügbarkeit. Wird der legale Preis zu hoch, verfehlt die Vorlage ihr Hauptziel – das ist allen Beteiligten bewusst.

Zahlen Clubmitglieder auch Steuern?

Ja. Steuern und Mehrwertsteuer fallen für alle legalen Anbieter gleich an. Der Unterschied entsteht bei der Marge, nicht bei der Steuer.

Was heisst Wholesale-Preis konkret?

Mitglieder beziehen zu Grosshandelskonditionen statt zu Endkundenpreisen – ohne die im klassischen Handel üblichen gestapelten Zwischenmargen.

Ändert sich das Preisversprechen, wenn Online-Verkauf verboten wird?

Nein. Abholstationen und Apothekenkooperation verändern den Abgabeweg, nicht die Preislogik.