Schweizer Cannabis-Pilotprojekte — Übersicht 2026

Sieben Schweizer Städte — Zürich (Züri Can, 2'100 Teilnehmende), Bern (SCRIPT, ~1'000), Basel (Weed Care, ~370), Lausanne (Cann-L, Start 2025), Genf, Luzern und Winterthur — testen seit 2022 den regulierten Verkauf von THC-Cannabis auf Basis von Art. 8a BetmG. Ziel: eine wissenschaftlich saubere Datengrundlage darüber, wie ein regulierter Markt Konsum, Schwarzmarkt-Anteil und Public Health verändert. Die Zwischenberichte (Weed Care 2024, Züri Can 2025) zeigen konsistent: keine Zunahme des Konsums, 78 % Verlagerung vom Schwarzmarkt, drastisch weniger synthetische Beimischungen, -40 % Kosten pro Einheit bei laborgeprüfter Qualität. Der Hub bündelt die Karte aller Standorte, die Teilnahme-Voraussetzungen (18+, Wohnsitz seit 3–6 Monaten, bestehender Konsum, medizinisches Screening), Preise und Produkte pro Projekt, die aktuellen Studienzahlen sowie den politischen Fahrplan bis 2031 — inklusive Vergleich mit dem deutschen KCanG-Modell und der maltesischen CSC-Regelung.

Wir vergleichen die Pilotstudien SCRIPT (Bern), Züri Can (Zürich), Weed Care (Basel-Stadt), Cann-L (Lausanne) und die Berner Studie nach Teilnehmerzahl, Preis, THC-Gehalt, Rotation und wissenschaftlicher Begleitforschung. Enthalten: Ein- und Ausschlusskriterien plus Wartelistenstand 2026.

Definition und Einordnung

Pilotprojekte sind vom BAG bewilligte wissenschaftliche Studien nach BetmG Art. 8b, in denen erwachsene Konsumierende regulierten Zugang zu THC-Cannabis erhalten — begleitet, begrenzt und ausgewertet.

Situation in der Schweiz

Zu den bekanntesten Projekten zählen «Züri Can» in Zürich, «Weed Care» in Basel und der SCRIPT-Verbund mit Bern und weiteren Städten. Gemeinsam ist ihnen: Wohnsitz in der Studiengemeinde, Volljährigkeit, Nachweis bisherigen Konsums, begrenzte Abgabemengen und eine feste Teilnehmendenzahl. Es handelt sich ausdrücklich nicht um freien Verkauf.

Was das praktisch bedeutet

Wer nicht in einer Studiengemeinde wohnt oder keinen Platz erhält, hat heute keinen legalen Zugang zu THC-Cannabis ausserhalb der ärztlichen Verschreibung. Der aktuelle Stand pro Kanton steht in unserem Kantons-Tracker; die Preise in den Projekten liegen typischerweise bei CHF 8–15 pro Gramm.

Häufige Fragen

Kann ich einfach an einem Pilotprojekt teilnehmen?

Nur mit Wohnsitz in der jeweiligen Studiengemeinde, ab 18 Jahren und mit Nachweis bisherigen Konsums — und nur solange Plätze frei sind.

Was kostet Cannabis im Pilotprojekt?

Üblich sind CHF 8–15 pro Gramm, abhängig von Projekt und Produkt.

Bedeuten die Pilotprojekte eine Legalisierung?

Nein. Sie sind zeitlich befristete wissenschaftliche Studien, die Grundlagen für eine mögliche künftige Regulierung liefern.

Hintergrund und Entwicklung

Der Weg zu den heutigen Pilotversuchen basiert auf einer jahrzehntelangen Debatte über die Schweizer Drogenpolitik. Nachdem das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) lange Zeit rein auf Repression setzte, verabschiedete das Parlament 2020 den sogenannten Experimentierartikel (Art. 8a BetmG). Diese gesetzliche Grundlage erlaubt es dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), zeitlich und räumlich begrenzte wissenschaftliche Studien zu bewilligen. Ziel ist es, die Auswirkungen eines regulierten Cannabis-Verkaufs auf die Gesundheit und das Konsumverhalten fundiert zu erforschen. Parallel dazu hat der Gesetzgeber am 1. August 2022 die medizinische Abgabe von THC-Arzneimitteln vereinfacht; seither entfällt die zuvor nötige Ausnahmebewilligung des BAG, und Ärztinnen und Ärzte können THC-Präparate direkt verschreiben. Während Swissmedic für die Zulassung medizinischer Cannabisarzneimittel zuständig ist, reguliert das BAG die wissenschaftlichen Pilotprojekte im Freizeitbereich. Diese enge Kooperation zwischen Wissenschaft, Kantonen und Behörden sichert ein streng kontrolliertes Umfeld, das als Fundament für die zukünftige Schweizer Cannabisgesetzgebung dient.

Abgrenzung und Missverständnisse

In der öffentlichen Diskussion werden die Pilotprojekte oft mit einer generellen Legalisierung verwechselt. Dem ist nicht so: Ausserhalb der BAG-Studien bleibt der Konsum von Cannabis mit über 1 % Gesamt-THC illegal. Wer im Alltag mit bis zu 10 Gramm THC-dominantem Cannabis erwischt wird, muss mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 rechnen, entgeht aber einem Strafverfahren. Ein weiterer verbreiteter Irrtum betrifft den Strassenverkehr: Die Teilnahme an einem Pilotprojekt entbindet nicht von den strengen Verkehrsregeln. Es gilt weiterhin der äusserst niedrige Grenzwert von 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut (1,5 µg/L) im Strassenverkehr, was faktisch einer Nulltoleranz entspricht. Zudem sind diese Studien strikt von CBD-Hanf zu trennen, der unter der 1-Prozent-Grenze liegt und frei verkauft werden darf. Auch der medizinische Bezug von THC-Präparaten über ärztliche Rezepte läuft auf einem separaten, bereits etablierten Pfad und hat nichts mit den Pilotprojekten für den Freizeitkonsum zu tun.

Entscheidungshilfe für die Schweiz

Wer in der Schweiz legalen Zugang zu reguliertem THC-Cannabis sucht, sollte zuerst den eigenen Wohnort prüfen. Ein legaler Erwerb im Rahmen der Pilotprojekte setzt zwingend den offiziellen Wohnsitz im jeweiligen Studienkanton oder der Studiengemeinde voraus. Ebenso müssen Teilnehmende bereits vorab Cannabis konsumiert haben und bereit sein, regelmässig an wissenschaftlichen Befragungen teilzunehmen. Für alle, die ausserhalb dieser Projektgebiete wohnen oder die strengen Studienkriterien nicht erfüllen, ist der CannabisClub.ch die ideale Anlaufstelle. Unser Club steht jedem Erwachsenen ab 18 Jahren ohne Einschränkungen offen. Wir verzichten bewusst auf Einladungscodes oder Wartelisten, um eine unkomplizierte Gemeinschaft für alle Konsumierenden zu bieten. Zu vermeiden sind illegale Strassenkäufe, da diese unkontrollierte Schadstoffe bergen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer sich also für legalen, sicheren Konsum und fachlichen Austausch interessiert, findet in unserem Club eine offene, legale Plattform im Schweizer Rechtsrahmen.

Dürfen die in den Pilotprojekten gekauften Produkte im öffentlichen Raum konsumiert werden?

Nein, der Konsum von in den Studien erworbenen Cannabisprodukten ist im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Die Pilotprojekte sind so konzipiert, dass der Konsum primär im privaten Rahmen stattfinden soll, um den Jugendschutz und die öffentliche Ordnung zu wahren. Zudem gilt in vielen Schweizer Städten ein generelles Konsumverbot in Fussgängerzonen oder nahe Schulen. Zuwiderhandlungen können trotz Studienteilnahme zu Bussen führen.

Woher stammt das Cannabis, das in den Schweizer Pilotprojekten verkauft wird?

Das in den Studien abgegebene Cannabis stammt ausschliesslich von Schweizer Produzenten, die vom Bundesamt für Gesundheit lizenziert sind. Der Anbau erfolgt streng nach biologischen Standards und den Richtlinien der "Good Agricultural and Collection Practice" (GACP). Jede Charge wird in unabhängigen Laboren auf Schadstoffe, Pestizide und den exakten THC- sowie CBD-Gehalt geprüft, um höchste Qualität und Konsumentenschutz im kontrollierten Markt zu garantieren.

Passende Vertiefungen

Diese Ratgeber helfen dir, die Hintergründe zu verstehen und praktische Fragen für die Schweiz einzuordnen.

Zahlen & Fakten

  • 7 — bewilligte Schweizer Pilotstädte (2026) (BAG · Pilotversuche 2026)
  • 3–5 J. — Laufzeit der Pilotprojekte laut BetmG-Verordnung (BetmG Art. 8a)
  • 10 g/Mt. — max. THC-Menge pro Teilnehmer:in und Monat (BAG · Studienprotokoll 2024)
  • ≥ 5’000 — kumulierte Teilnehmer:innen aller Schweizer Pilotprojekte (BAG · Zwischenbericht 2025)

Aktuelle Forschung

  • Weed Care Basel — Zwischenauswertung — Universität Basel, Uni Basel · 2024
  • Züri Can — Studienprotokoll und Zielsetzungen — Stadt Zürich, Stadt Zürich · 2023

Datensätze zu diesem Thema