Cannabis Stecklinge Regulierung in der Schweiz
Anders als Samen sind Stecklinge lebende Pflanzen mit potentieller THC-Produktion — daher rechtlich Cannabis-Pflanzen im Sinne des BetmG. CBD-Genetik unter 1 % THC ist die Ausnahme.
TL;DR: CBD-Stecklinge (<1 % THC) legal für Handel, Transport, Anbau. THC-Stecklinge = Cannabis-Pflanze i.S.d. BetmG, ohne Bewilligung strafbar. Kommerzielle CBD-Produktion braucht keine Sonderbewilligung (aber Gewerbeauflagen).
Rechtlicher Status
Lebende Cannabis-Pflanze mit ≥1 % THC-Potential = Betäubungsmittel (BetmG Art. 2 lit. c). Anbau, Handel, Besitz ohne Bewilligung strafbar.
CBD-Stecklinge (dokumentiert <1 % THC): fallen unter Nutzhanf-Ausnahme.
Kommerzielle CBD-Produktion
Keine spezielle BAG-Bewilligung nötig für CBD-Stecklinge <1 % THC.
Aber: Gewerbeauflagen (Handelsregister, Steuern), ggf. kantonale Meldepflichten.
Transport & Versand
Innerhalb der Schweiz: legal via Post/Kurier für CBD-Stecklinge.
Grenzüberschreitend: fast immer illegal (Phytosanitär + BetmG-Fragen).
FAQ
Brauche ich als Home-Grower Bewilligung für CBD-Klone?
Nein, wenn Genetik dokumentiert <1 % THC.
Kann ich Klone ins Ausland versenden?
Nein — Phytosanitär und BetmG-Fragen.
Was ist mit High-THC-Klonen für Pilotprojekte?
Nur zugelassene Zulieferer (Pure Production, Cannaflos) mit BAG-Bewilligung.