Cannabis Samen Regulierung in der Schweiz
Samen sind in der Schweizer Rechtsprechung keine Betäubungsmittel — sie enthalten selbst kein THC. Handel und Import sind straffrei, egal welche Erbanlage der Samen trägt.
TL;DR: Samen ≠ Betäubungsmittel (BetmG Art. 2). Handel, Import, Besitz legal. Anbau CBD (<1 %) legal, THC-Anbau ohne Bewilligung strafbar. EU-Sortenkatalog und BLW-Sortenliste für kommerziellen Vertrieb massgebend.
BetmG-Auslegung
Das Betäubungsmittelgesetz definiert in Art. 2 die Hanfpflanze mit ≥1 % Gesamt-THC als kontrollierte Substanz. Samen fallen nicht darunter — sie enthalten kein THC.
Bundesgerichts-Praxis (BGer 6B_1023/2016): Import und Handel von Samen sind straffrei. Erst der Anbau von THC-Genetik erfüllt einen Tatbestand.
Import
Bestellungen aus EU-Ländern: Zoll kann Sendungen öffnen, aber keine Beschlagnahmung ohne Beweislast (BetmG-Verstoss).
Praxis: Sendungen aus NL, ES, AT kommen in 95 % der Fälle durch.
Kantonale Unterschiede
Kantone haben keine eigene Kompetenz für Samen-Regulierung (Bundesrecht).
Anbau-Aufsicht CBD unterscheidet sich: ZH restriktiv, BE moderat, VD/GE liberal.
EU-Sortenkatalog & BLW
Für kommerziellen Verkauf von CBD-Genetik: nur Sorten aus EU-Sortenkatalog oder BLW-Liste zugelassen.
Beispiele: Fedora 17, Finola, Futura 75, Kompolti, USO 31.
FAQ
Kann der Zoll meine Samen konfiszieren?
Nur wenn konkreter Verdacht auf Anbau von THC-Cannabis besteht. Rein Samen: kein Straftatbestand.
Wie viele Samen darf ich importieren?
Rechtlich keine Obergrenze für Eigenbedarf. Praxis: <50 Samen unauffällig.
Sind Sammler-Samen legal?
Ja — als Sammlerobjekte gilt selbst High-THC-Genetik straffrei.
Wo finde ich den EU-Sortenkatalog?
EU-Kommission Website, Suchbegriff «EU Plant Variety Catalogue Hemp».