Cannabis Samen Regulierung in der Schweiz

Samen sind in der Schweizer Rechtsprechung keine Betäubungsmittel — sie enthalten selbst kein THC. Handel und Import sind straffrei, egal welche Erbanlage der Samen trägt.

TL;DR: Samen ≠ Betäubungsmittel (BetmG Art. 2). Handel, Import, Besitz legal. Anbau CBD (<1 %) legal, THC-Anbau ohne Bewilligung strafbar. EU-Sortenkatalog und BLW-Sortenliste für kommerziellen Vertrieb massgebend.

BetmG-Auslegung

Das Betäubungsmittelgesetz definiert in Art. 2 die Hanfpflanze mit ≥1 % Gesamt-THC als kontrollierte Substanz. Samen fallen nicht darunter — sie enthalten kein THC.

Bundesgerichts-Praxis (BGer 6B_1023/2016): Import und Handel von Samen sind straffrei. Erst der Anbau von THC-Genetik erfüllt einen Tatbestand.

Import

Bestellungen aus EU-Ländern: Zoll kann Sendungen öffnen, aber keine Beschlagnahmung ohne Beweislast (BetmG-Verstoss).

Praxis: Sendungen aus NL, ES, AT kommen in 95 % der Fälle durch.

Kantonale Unterschiede

Kantone haben keine eigene Kompetenz für Samen-Regulierung (Bundesrecht).

Anbau-Aufsicht CBD unterscheidet sich: ZH restriktiv, BE moderat, VD/GE liberal.

EU-Sortenkatalog & BLW

Für kommerziellen Verkauf von CBD-Genetik: nur Sorten aus EU-Sortenkatalog oder BLW-Liste zugelassen.

Beispiele: Fedora 17, Finola, Futura 75, Kompolti, USO 31.

FAQ

Kann der Zoll meine Samen konfiszieren?

Nur wenn konkreter Verdacht auf Anbau von THC-Cannabis besteht. Rein Samen: kein Straftatbestand.

Wie viele Samen darf ich importieren?

Rechtlich keine Obergrenze für Eigenbedarf. Praxis: <50 Samen unauffällig.

Sind Sammler-Samen legal?

Ja — als Sammlerobjekte gilt selbst High-THC-Genetik straffrei.

Wo finde ich den EU-Sortenkatalog?

EU-Kommission Website, Suchbegriff «EU Plant Variety Catalogue Hemp».