CBD Zoll und Import in die Schweiz

CBD-Produkte aus dem Ausland in die Schweiz zu bringen ist rechtlich zulässig — solange <1 % THC. Aber: MWST, Tabaksteuer bei Blüten und Meldepflichten machen die Praxis komplex.

Privatimport: CBD <1 % legal, MWST-Freimenge 300 CHF (150 CHF ab Tageszeit-abhängig), darüber 8.1 % MWST + Zollabgabe. CBD-Blüten: zusätzlich Tabaksteuer (25 %). Novel-Food-Produkte: EU-Zulassung nötig. Geschäftlicher Import: separate BAG-Meldung nötig für Blüten.

Grundregeln Privatimport

Reisende: MWST-Freimenge 300 CHF (vor 24 h Aufenthalt: 150 CHF). Darüber → 8.1 % MWST auf Gesamtwert.

Post-Sendung: keine Freimenge, aber Bagatell-Grenze 5 CHF (unter dem Wert wird nicht abgerechnet).

Tabaksteuer für CBD-Blüten

CBD-Blüten zum Rauchen/Verdampfen fallen unter Tabaksteuer (25 % vom Kleinhandelspreis, EZV).

Bei Privatimport: Reisefreimenge 250 g Rauchtabak-Äquivalent. Darüber → Steuer + Straftatbestand bei Nichtdeklaration.

Novel Food & Lebensmittelrecht

CBD in Lebensmitteln: BLV klassifiziert CBD als Novel Food, in der Schweiz ohne Zulassung nicht verkehrsfähig.

Import für Eigengebrauch: toleriert, aber technisch grenzwertig.

Geschäftlicher Import (B2B)

Grosshandel: EZV-Anmeldung + BAG-Meldung bei Blüten (Kontrollpflicht nach BetmG-Ausführungsverordnung).

Zertifikate: Analyse-Report (COA) mit THC, CBD, Pestiziden, Schwermetallen, mikrobiell.

FAQ

CBD-Öl online im Ausland bestellen — legal?

Ja, <1 % THC. Über 300 CHF Warenwert → MWST + Zollgebühr.

Muss ich CBD am Zoll melden?

Bei Blüten über Freimenge (Tabaksteuer): ja. Bei Öl unter 300 CHF: nein.

Was passiert, wenn Zoll konfisziert?

Bei THC-Überschreitung oder fehlendem COA: Vernichtung + Verwaltungsgebühr, keine Strafanzeige bei geringen Mengen.

CBD Zoll & Import Schweiz — Regeln, Freimengen, Steuern 2026