CBD Zoll und Import in die Schweiz
CBD-Produkte aus dem Ausland in die Schweiz zu bringen ist rechtlich zulässig — solange <1 % THC. Aber: MWST, Tabaksteuer bei Blüten und Meldepflichten machen die Praxis komplex.
Privatimport: CBD <1 % legal, MWST-Freimenge 300 CHF (150 CHF ab Tageszeit-abhängig), darüber 8.1 % MWST + Zollabgabe. CBD-Blüten: zusätzlich Tabaksteuer (25 %). Novel-Food-Produkte: EU-Zulassung nötig. Geschäftlicher Import: separate BAG-Meldung nötig für Blüten.
Grundregeln Privatimport
Reisende: MWST-Freimenge 300 CHF (vor 24 h Aufenthalt: 150 CHF). Darüber → 8.1 % MWST auf Gesamtwert.
Post-Sendung: keine Freimenge, aber Bagatell-Grenze 5 CHF (unter dem Wert wird nicht abgerechnet).
Tabaksteuer für CBD-Blüten
CBD-Blüten zum Rauchen/Verdampfen fallen unter Tabaksteuer (25 % vom Kleinhandelspreis, EZV).
Bei Privatimport: Reisefreimenge 250 g Rauchtabak-Äquivalent. Darüber → Steuer + Straftatbestand bei Nichtdeklaration.
Novel Food & Lebensmittelrecht
CBD in Lebensmitteln: BLV klassifiziert CBD als Novel Food, in der Schweiz ohne Zulassung nicht verkehrsfähig.
Import für Eigengebrauch: toleriert, aber technisch grenzwertig.
Geschäftlicher Import (B2B)
Grosshandel: EZV-Anmeldung + BAG-Meldung bei Blüten (Kontrollpflicht nach BetmG-Ausführungsverordnung).
Zertifikate: Analyse-Report (COA) mit THC, CBD, Pestiziden, Schwermetallen, mikrobiell.
FAQ
CBD-Öl online im Ausland bestellen — legal?
Ja, <1 % THC. Über 300 CHF Warenwert → MWST + Zollgebühr.
Muss ich CBD am Zoll melden?
Bei Blüten über Freimenge (Tabaksteuer): ja. Bei Öl unter 300 CHF: nein.
Was passiert, wenn Zoll konfisziert?
Bei THC-Überschreitung oder fehlendem COA: Vernichtung + Verwaltungsgebühr, keine Strafanzeige bei geringen Mengen.
CBD Zoll & Import Schweiz — Regeln, Freimengen, Steuern 2026