CBD im Flugzeug — was du mitnehmen darfst
Sicherheitskontrolle ≠ Zoll. Am Flughafen entscheiden zwei Instanzen: die Luftsicherheit (was ins Flugzeug darf) und der Zoll am Zielort (was im Land legal ist). Beide müssen mitspielen.
Handgepäck: CBD-Öle in Behältern ≤100 ml, alle Flüssigkeiten zusammen ≤1 L (LAG-Regel). Aufgabegepäck: technisch unbegrenzt, aber Zielland-Recht gilt. Innerhalb EU/Schengen mit <0.2 % THC meist unproblematisch. USA: TSA erlaubt Hanf-CBD <0.3 % THC seit 2019. Asien: sehr restriktiv, oft komplett verboten.
Handgepäck-Regeln (Luftsicherheit)
Flüssigkeiten (LAG): einzelne Behälter maximal 100 ml, alle zusammen in einem 1-Liter-Klarsichtbeutel. Betrifft CBD-Öle, Tinkturen, Vapes mit Liquid.
CBD-Blüten und CBD-Hash: kein Flüssigkeits-Problem, aber Sicherheitspersonal kann Verdacht auf Cannabis haben → Nachprüfung, Polizei-Ruf möglich.
Zoll am Zielort — Länderübersicht
EU/Schengen: <0.2 % THC formal legal (EU-Grenze). CBD-Blüten in DE, FR, IT weiter umstritten (Novel Food) — Öle unproblematisch.
UK: seit Brexit strenger. CBD als Novel Food nur mit FSA-Zulassung im Verkauf, Privatimport bis 30-Tage-Bedarf toleriert.
FAQ
CBD-Öl im Handgepäck?
Ja, wenn Behälter ≤100 ml und im LAG-Beutel. THC-Gehalt unter Ziellandes-Grenze.
Muss ich CBD am Zoll deklarieren?
In der EU bei Privatgebrauch normalerweise nicht. Bei Menge über offensichtlichen Eigenbedarf: ja.
CBD-Vape im Flugzeug?
Gerät nur im Handgepäck (Akku). Liquid ≤100 ml. Verdampfen an Bord verboten.