Das Cannabisproduktegesetz (CanPG) – der Stand der Dinge in der Schweiz

Die Schweiz bereitet den Systemwechsel vor: weg vom Verbot im Betäubungsmittelgesetz, hin zu einem eigenen Cannabisproduktegesetz mit Lizenzen, Qualitätskontrolle und Jugendschutz. Dieser Überblick erklärt neutral, was heute feststeht, was offen ist – und wie CannabisClub.ch seine Mitglieder in jedem Szenario mit THC zu Wholesale-Preisen versorgt.

TL;DR: Das Cannabisproduktegesetz (CanPG) ist das geplante Spezialgesetz, das Anbau, Produktion, Handel und Abgabe von THC-Cannabis in der Schweiz regeln soll – statt eines strafrechtlichen Verbots im BetmG. Stand Mitte 2026 liegt ein Vorentwurf mit Lizenzpflicht, Werbeverbot, Jugendschutz ab 18 und einer Besteuerung vor; Parlament und mögliches Referendum stehen noch aus. Ein realistisches Inkrafttreten liegt zwischen 2028 und 2030. Offen ist unter anderem, ob reiner Online-Verkauf von THC erlaubt bleibt. CannabisClub.ch bereitet beide Wege vor: Ist Online zulässig, liefern wir direkt; wird Online eingeschränkt, gehen wir auf physische Abholstationen und/oder eine Apothekenkooperation. Das Wholesale-Preisversprechen für Mitglieder gilt in beiden Fällen.

Was ist das Cannabisproduktegesetz (CanPG)?

Das CanPG ist ein geplantes eigenständiges Bundesgesetz für Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt über der heutigen Grenze von 1 %. Es soll den Umgang mit Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) herauslösen und in ein Regelwerk überführen, das mit dem Tabak- und Alkoholrecht vergleichbar ist: Wer produziert, verarbeitet oder verkauft, braucht eine Bewilligung und unterliegt Kontrollen.

Ausgangspunkt ist die parlamentarische Initiative «Cannabisprodukte regulieren» (20.473). Die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat auf dieser Basis einen Vorentwurf ausgearbeitet, der Anbau, Produktion, Handel, Abgabe, Werbung, Jugendschutz und eine Besteuerung in einem Erlass zusammenführt.

Der Zweck ist ausdrücklich nicht ein freier Markt, sondern ein kontrollierter: legaler Zugang für Erwachsene, geprüfte Produktqualität, konsequenter Jugendschutz und die Austrocknung des Schwarzmarkts. Der Konsum an sich soll nicht gefördert werden – Werbung, Sponsoring und aggressive Verkaufsförderung sind im Vorentwurf stark eingeschränkt.

Wichtig für die Einordnung: Solange das CanPG nicht in Kraft ist, gilt weiterhin das heutige Recht. THC-Cannabis über 1 % bleibt ausserhalb von Rezept und Pilotprojekten illegal. Alles, was auf dieser Seite zu künftigen Regeln steht, sind Szenarien auf Basis des Vorentwurfs und der laufenden politischen Debatte – keine geltenden Vorschriften.

CanPG vs. BetmG: der eigentliche Systemwechsel

Das BetmG ist ein Verbotsgesetz. Cannabis mit mehr als 1 % Gesamt-THC gilt darin als verbotenes Betäubungsmittel; erlaubt sind nur eng definierte Ausnahmen wie medizinisches Cannabis auf Rezept oder die wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekte nach Art. 8a BetmG.

Das CanPG dreht die Logik um: Nicht der Umgang ist verboten und punktuell erlaubt, sondern er ist erlaubt – aber nur innerhalb eines Bewilligungssystems mit klaren Auflagen. Damit verschiebt sich die Regulierung vom Strafrecht in Richtung Produkte-, Gesundheits- und Marktaufsicht.

Praktisch bedeutet das: Rückverfolgbarkeit vom Saatgut bis zur Abgabe, Laboranalysen und deklarierte Cannabinoidwerte, Verpackungsvorschriften ohne Lifestyle-Marketing, Altersgrenze 18 Jahre, Abgabemengen pro Person und Zeitraum sowie eine Aufsicht durch Bund und Kantone.

Für seriöse Schweizer Produzenten ist das ein Vorteil: Wer heute schon nach GACP-ähnlichen Standards produziert, sauber dokumentiert und Chargen analysieren lässt, erfüllt einen grossen Teil der künftigen Anforderungen bereits. CannabisClub.ch ist lizenzierter THC-Produzent mit eigener Indoor-Produktion in Sarnen – die Umstellung betrifft bei uns primär Vertrieb und Dokumentation, nicht den Aufbau einer Produktion von null.

Stand Mitte 2026: Was feststeht und was offen ist

Feststehend ist die Richtung. Ein Vorentwurf liegt vor, die Vernehmlassung hat Rückmeldungen von Kantonen, Parteien, Gesundheitsorganisationen und Branche gebracht, und die Kommission arbeitet die Vorlage für die parlamentarische Beratung auf. Die politische Mehrheit für «regulieren statt verbieten» ist in den Kommissionen mehrfach bestätigt worden.

Offen ist die Ausgestaltung im Detail. Umstritten sind insbesondere: Höhe und Modell der Besteuerung, THC-Obergrenzen für einzelne Produktkategorien, die Rolle von Cannabis Social Clubs, kantonale Handlungsspielräume bei Verkaufsstellen sowie die zulässigen Vertriebskanäle – hier steht auch die Frage im Raum, ob reine Online-Shops für THC-Produkte zugelassen werden.

Ebenfalls offen ist der Zeitpunkt. Nach der Kommissionsarbeit folgen Nationalrat und Ständerat, Differenzbereinigung, Schlussabstimmung und die Referendumsfrist von 100 Tagen. Kommt ein Referendum zustande, entscheidet die Stimmbevölkerung. Erst danach folgen Verordnungen, Bewilligungsverfahren und der eigentliche Marktstart.

Wer heute Aussagen wie «ab nächstem Jahr legal kaufen» liest, sollte skeptisch bleiben. Realistisch ist ein gestaffelter Start zwischen 2028 und 2030 – mit der Möglichkeit, dass einzelne Elemente (etwa erweiterte Pilotprojekte oder Anpassungen beim medizinischen Zugang) früher kommen.

Die zentralen Bausteine des Vorentwurfs

Bewilligungspflicht: Anbau, Verarbeitung, Import, Grosshandel und Abgabe sollen bewilligungspflichtig werden. Bewilligungen sind an Auflagen gebunden – Sicherheitskonzept, Qualitätssicherung, Rückverfolgbarkeit, Personalschulung und Meldepflichten.

Produkt- und Konsumentenschutz: Deklaration von THC- und CBD-Gehalt, Grenzwerte für Pestizide und Schwermetalle, kindersichere und neutrale Verpackungen, Beipackinformationen zu Risiken und Wechselwirkungen.

Jugendschutz: Abgabe ausschliesslich an Personen ab 18 Jahren mit Alterskontrolle, Werbeverbot, keine Abgabe in der Nähe von Schulen, keine Rabattaktionen oder Mengenanreize.

Mengenbegrenzung: Eine Obergrenze pro Person und Monat gehört zu den wahrscheinlichsten Instrumenten, um Weiterverkauf und Grenzhandel zu begrenzen.

Steuern und Abgaben: Vorgesehen ist eine Lenkungs- bzw. Verbrauchsabgabe. Die Zweckbindung – Prävention, Suchthilfe, Vollzug – ist ein zentrales Argument für die politische Akzeptanz. Details dazu in unserem Szenarien-Artikel zur Besteuerung.

Vollzug: Bund und Kantone teilen sich die Aufsicht. Kantone dürften Spielraum bei Standorten, Öffnungszeiten und Kontrollen erhalten – was zu regional unterschiedlichen Verkaufsmodellen führen kann.

Erwarteter Zeitplan – nüchtern betrachtet

2026: Aufarbeitung der Vernehmlassung, Feinschliff der Vorlage, Botschaft und Kommissionsbericht. Parallel laufen die bestehenden Pilotprojekte weiter und liefern Daten zu Konsumverhalten, Preisen und Jugendschutz.

2027: Beratung in National- und Ständerat, Differenzbereinigung, Schlussabstimmung. In diesem Jahr entscheidet sich, wie streng die Vertriebskanäle gefasst werden – inklusive der Online-Frage.

2027/2028: Referendumsfrist und allenfalls Volksabstimmung. Eine Abstimmung würde den Fahrplan um rund ein Jahr strecken.

2028–2030: Verordnungen, Bewilligungsverfahren, Aufbau von Kontroll- und Rückverfolgungssystemen, danach gestaffelter Marktstart. Ein detaillierter Phasenplan mit den Konsequenzen für Mitglieder steht im Artikel Zeitplan THC-Legalisierung Schweiz 2027–2030.

Die Online-Frage: Was passiert, wenn reine Online-Shops für THC verboten werden?

In der Debatte wird ernsthaft diskutiert, den Verkauf von THC-Cannabis an physische Verkaufsstellen mit Alterskontrolle vor Ort zu binden. Begründet wird das mit Jugendschutz, kontrollierter Abgabe und der Möglichkeit zur Beratung. Reine Online-Shops mit Postversand wären in diesem Szenario nicht oder nur stark eingeschränkt zulässig – etwa mit Identitätsprüfung bei der Übergabe.

Für CannabisClub.ch ist dieses Szenario eingeplant. Unsere Antwort hat zwei Standbeine. Erstens: physische Abholstationen. Mitglieder bestellen und bezahlen digital, verifizieren ihr Alter und holen die Produkte an einer bewilligten Abholstelle ab – mit Ausweiskontrolle bei der Übergabe. Zweitens: die Zusammenarbeit mit einer Apothekenkette. Apotheken erfüllen Alterskontrolle, Beratungspflicht und Dokumentation bereits heute im Alltag; über eine Kooperation können Mitglieder Clubprodukte an vielen Standorten legal und wohnortsnah beziehen.

Beide Wege lassen den entscheidenden Teil des Clubmodells unberührt: Mitgliedschaft, Verifizierung und Preisbildung laufen weiterhin über den Club. Nur der letzte Meter der Übergabe ändert sich – vom Postversand zur Theke.

Was sich dadurch nicht ändert: Mitglieder zahlen Wholesale-Preise. Der Club ist kein Zwischenhändler mit Marge, sondern ein Zusammenschluss, der die Beschaffungsvorteile direkt an die Mitglieder weitergibt.

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Warum das Clubmodell auch unter dem CanPG die tiefsten Preise ermöglicht

Der Endpreis von legalem Cannabis setzt sich künftig aus vier Blöcken zusammen: Produktionskosten, Regulierungskosten (Bewilligungen, Labor, Rückverfolgung), Steuern und Handelsmarge. Die ersten drei Blöcke treffen alle Anbieter ähnlich. Der Unterschied entsteht bei der Marge und bei der Struktur der Lieferkette.

Klassische Wertschöpfungsketten stapeln Margen: Produzent, Grosshändler, Verteiler, Verkaufsstelle. Genau diese Stapelung fällt bei uns weg. CannabisClub.ch produziert selbst – lizenziert, Indoor, in Sarnen – und gibt an Mitglieder zu Wholesale-Konditionen ab. Kurze Kette, weniger Zwischenstufen, tieferer Endpreis bei gleicher Produktqualität.

Aktuell gilt dieses Prinzip für unser CBD-Sortiment. Sobald THC-Produkte legal abgegeben werden dürfen, gilt es genauso für THC – das ist der Grund, weshalb der Club überhaupt existiert.

Bestehende Mitglieder haben dabei einen zeitlichen Vorsprung: Ihre Identität und ihr Alter sind bereits verifiziert, ihr Konto ist aktiv, die Zustellwege sind eingerichtet. Wenn der Startschuss fällt, müssen sie nicht neu einsteigen, sondern sind ab Tag 1 bezugsberechtigt – vorbehältlich der dann geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Was das CanPG für dich als Konsumentin oder Konsument bedeutet

Legaler Zugang bedeutet zuerst einmal Sicherheit: geprüfte Ware statt Strassenqualität, deklarierte Werte statt Vermutungen, kein Kontakt zum Schwarzmarkt, keine Strafanzeige und keine Ordnungsbusse.

Es bedeutet aber auch Regeln: Alterskontrolle, Mengenbegrenzungen, keine Weitergabe an Dritte, kein Export ins Ausland und unveränderte Nulltoleranz im Strassenverkehr. Die Fahrfähigkeitsregeln sind unabhängig vom CanPG und werden durch die Legalisierung nicht gelockert – Details dazu findest du in unserem Beitrag zu Cannabis und Autofahren in der Schweiz.

Für Patientinnen und Patienten ändert sich der medizinische Weg nicht: Cannabis auf Rezept bleibt bestehen und ist bei chronischen Beschwerden weiterhin der Kanal mit ärztlicher Begleitung und allfälliger Kostenbeteiligung.

Und für alle, die heute schon bewusst konsumieren: Die Übergangszeit bis zum Marktstart ist der beste Moment, sich zu registrieren, das Sortiment kennenzulernen und den Zugang vorzubereiten.

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Unsere Position: neutral informieren, klar vorbereiten

Wir kommentieren die Gesetzgebung nicht als Lobby, sondern bereiten uns operativ auf jedes plausible Ergebnis vor. Kommt ein liberales Modell mit Direktversand, liefern wir direkt an die Mitglieder. Kommt ein striktes Modell mit Ladenpflicht, betreiben wir Abholstationen und arbeiten mit Apothekenpartnern. Kommt ein Zwischenmodell mit Bestellung online und Abholung offline, ist genau das ohnehin unser bevorzugter Aufbau.

Diese Flexibilität ist kein Marketingversprechen, sondern eine Konsequenz der Struktur: Wer selbst produziert und die Mitgliederbeziehung direkt hält, kann den Abgabekanal wechseln, ohne das Preismodell zu verändern.

Was immer gilt: Mitglieder bekommen THC zu Wholesale-Preisen, sobald es legal möglich ist. Wie – das entscheidet der Gesetzgeber. Dass – das entscheiden wir.

Wie ein regulierter Verkauf konkret ablaufen dürfte

Aus den Pilotprojekten und aus vergleichbaren Regulierungen lässt sich ein realistischer Ablauf ableiten. Schritt eins ist die Registrierung mit Ausweis: Alter, Wohnsitz und Identität werden einmalig geprüft. Schritt zwei ist die Produktwahl mit deklarierten Werten – Sorte, THC-, CBD-Gehalt, Erntedatum, Analysebericht. Schritt drei ist die Abgabe innerhalb der zulässigen Monatsmenge, dokumentiert und rückverfolgbar.

Zusätzlich dürfte eine Kurzinformation zu Risiken Pflicht werden: Wirkungseintritt, Wechselwirkungen mit Medikamenten, Fahrfähigkeit, Hinweise für Personen unter 25 Jahren und für Menschen mit psychischer Vorbelastung. Das ist keine Schikane, sondern der Preis für einen legalen Kanal – und er ist deutlich niedriger als das Risiko des Schwarzmarkts.

Für Mitglieder eines Clubs sind diese Schritte weitgehend vorweggenommen: Registrierung und Verifizierung sind erledigt, Produktinformationen sind heute schon Standard bei unseren CBD-Chargen, und die Bestellwege sind eingespielt.

Was in jedem Modell dazukommt: eine saubere Trennung zwischen Erwachsenenmarkt und Jugendschutz. Keine Werbung, keine Mengenrabatte, keine Verkaufsförderung – Regeln, die wir in der Kommunikation bereits heute anwenden.

Was das CanPG nicht regelt – und wo Missverständnisse entstehen

Das CanPG ist kein Verkehrsrecht. Grenzwerte, Fahrfähigkeit und Führerausweisentzug bleiben im Strassenverkehrsgesetz und in dessen Verordnungen geregelt. Wer nach dem Konsum fährt, riskiert unverändert Administrativ- und Strafverfahren.

Das CanPG ist kein Arbeitsrecht. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten, betriebliche Weisungen und Drogentests am Arbeitsplatz richten sich weiter nach Arbeitsvertrag, Arbeitssicherheit und kantonaler Praxis.

Das CanPG ist kein Reiserecht. Der Export legal erworbener Produkte über die Grenze bleibt verboten – auch in Länder mit eigener Regulierung. Für Grenzgänger und Reisende ändert sich also nichts.

Und das CanPG ist kein Freibrief für Eigenanbau in unbegrenztem Umfang. Ob und in welchem Rahmen privater Anbau zulässig wird, ist eine der offenen Detailfragen; die Vorentwurfslogik setzt primär auf bewilligte Produktion mit Qualitätskontrolle.

Der Schwarzmarkt als Messlatte

Der Erfolg des CanPG wird nicht an Steuereinnahmen gemessen, sondern daran, wie viel Nachfrage aus dem illegalen Kanal in den legalen wandert. Dafür braucht es drei Dinge: verfügbare Menge, akzeptable Preise und niederschwelligen Zugang.

Bei der Menge entscheidet die Zahl der Anbaubewilligungen. Bei den Preisen entscheidet die Lieferkette – und genau hier liegt der strukturelle Vorteil eines Clubs mit eigener Produktion. Beim Zugang entscheidet der Vertriebskanal: Ein Modell, das den Bezug unnötig kompliziert macht, treibt Konsumierende zurück in die Illegalität.

Deshalb argumentieren wir in der Debatte für pragmatische Kanäle: Direktversand an verifizierte Erwachsene, wo möglich; Abholstationen und Apothekenpartner, wo der Gesetzgeber physische Übergabe verlangt. Beides funktioniert, beides ist kontrollierbar – und beides lässt Wholesale-Preise für Mitglieder zu.

Jugendschutz: der härteste Prüfstein der Vorlage

Kein Element des CanPG wird politisch so genau geprüft wie der Jugendschutz. Absehbar sind ein Mindestalter von 18 Jahren, eine konsequente Ausweiskontrolle bei jeder Abgabe, ein Werbeverbot, das über das Tabakwerbeverbot hinausgeht, sowie Vorschriften zu neutralen Verpackungen und Warnhinweisen.

Zusätzlich dürfte es Auflagen zur Standortwahl geben: kein Verkauf in unmittelbarer Nähe von Schulen, keine Sichtbarkeit von Produkten von aussen, keine Automaten. Für Onlinekanäle bedeutet das eine doppelte Prüfung – bei der Registrierung und bei der Übergabe.

Für uns ist dieser Rahmen kein Hindernis, sondern eine Chance: Ein Mitgliedermodell mit verifizierten Erwachsenen erfüllt Jugendschutzanforderungen strukturell besser als ein anonymer Ladenverkauf. Wir kennen unsere Mitglieder, wir dokumentieren jede Abgabe, und wir bewerben Konsum nicht.

Deshalb formulieren wir unsere Inhalte konsequent als Wissen und nicht als Kaufanreiz – auch dann, wenn THC eines Tages legal verkäuflich ist.

Qualität, Analytik und Rückverfolgbarkeit

Ein regulierter Markt steht und fällt mit Laborwerten. Erwartbar sind Pflichtanalysen pro Charge auf Cannabinoidprofil, Pestizide, Schwermetalle, mikrobiologische Belastung und Restlösungsmittel bei Extrakten, dazu eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von der Mutterpflanze bis zur Abgabe.

Genau das leisten wir heute bereits im CBD-Bereich: Indoor-Produktion in Sarnen, definierte Genetiken, Chargennummern und Analysezertifikate. Die Umstellung auf THC ist damit primär eine Bewilligungs- und keine Prozessfrage.

Standardisierung ist zugleich ein medizinisches Argument: Patientinnen und Patienten brauchen reproduzierbare Wirkstoffgehalte. Wer wechselnde Chargen mit stark schwankendem THC-Gehalt erhält, kann nicht sinnvoll dosieren.

FAQ

Was bedeutet CanPG?

CanPG steht für Cannabisproduktegesetz. Es ist das geplante Schweizer Spezialgesetz, das Anbau, Produktion, Handel und Abgabe von THC-Cannabis regeln und den heutigen Verbotsansatz des Betäubungsmittelgesetzes ablösen soll.

Ist THC mit dem CanPG bereits legal?

Nein. Stand August 2026 ist das CanPG ein Gesetzesprojekt im politischen Prozess. Bis zum Inkrafttreten gilt das BetmG: THC über 1 % ist ausserhalb von Rezept und Pilotprojekten illegal.

Wann tritt das Cannabisproduktegesetz voraussichtlich in Kraft?

Realistisch ist ein Inkrafttreten zwischen 2028 und 2030, abhängig von der parlamentarischen Beratung, einer möglichen Volksabstimmung und der Ausarbeitung der Verordnungen.

Werden Online-Shops für THC-Cannabis erlaubt sein?

Das ist offen. Wird reiner Online-Verkauf eingeschränkt oder verboten, stellt CannabisClub.ch auf physische Abholstationen und/oder eine Kooperation mit einer Apothekenkette um, damit Mitglieder weiterhin legal und bequem beziehen können.

Bleiben die Wholesale-Preise für Mitglieder bestehen?

Ja. Das Clubmodell existiert genau dafür: Eigene lizenzierte Produktion in Sarnen, kurze Lieferkette und keine gestapelten Handelsmargen. Dieses Versprechen gilt unabhängig vom finalen Vertriebskanal.

Was haben bestehende Mitglieder für einen Vorteil?

Sie sind bereits registriert und verifiziert. Sobald THC legal abgegeben werden darf, sind sie priorisiert bezugsberechtigt – «THC ab Tag 1» – ohne neuen Onboarding-Prozess.

Was passiert mit den Pilotprojekten?

Die Pilotprojekte nach Art. 8a BetmG laufen weiter und liefern Daten für die Gesetzgebung. Mit dem Marktstart des CanPG dürften sie in den regulären regulierten Markt überführt oder beendet werden.

Ändert das CanPG etwas am Autofahren?

Nein. Die Regeln zur Fahrfähigkeit bleiben unabhängig vom CanPG streng. Wer mit THC im Blut fährt, riskiert weiterhin Führerausweisentzug und Strafverfahren.