Cannabis und Strafregister — was drin steht, wie lange

Ein Cannabis-Delikt landet nicht automatisch im Strafregister. Ordnungsbussen sind unsichtbar; nur ausgesprochene Strafen (Strafbefehl, Urteil) werden eingetragen — und dabei zählt der Auszug-Typ.

Ordnungsbusse (100 CHF, <10 g): kein Eintrag. Strafbefehl/Urteil: Eintrag im VOSTRA (Vollzug Strafregister). Privatauszug (Standard für Arbeitgeber): geringfügige Delikte werden nicht ausgewiesen. Behörden-Auszug: alles. Löschung nach 10–20 Jahren je nach Strafart.

Ordnungsbusse — der unsichtbare Fall

Bis 10 g Cannabis-Konsum: 100 CHF Ordnungsbusse. Kein Strafverfahren, kein Eintrag im VOSTRA.

Auch nicht kommunale Bussen für Konsum an Bahnhöfen oder in Parks — sind Verwaltungssanktionen.

Strafbefehl/Urteil — VOSTRA-Eintrag

Ab Strafbefehl (>10 g, Handel, wiederholte Verstöße): Eintrag im Vostra (Vollzugssystem des Bundesamt für Justiz).

Inhalt: Delikt (BetmG Art. 19), Strafmass (z.B. 20 Tagessätze zu 60 CHF), Datum, Behörde.

Privatauszug vs. Behörden-Auszug

Privatauszug (17 CHF, ab 18 Jahren): das, was du dem Arbeitgeber vorlegst. Zeigt nur Freiheitsstrafen, Geldstrafen ab 180 Tagessätzen, Massnahmen. Kleinere Strafen (unter 180 TS) → nicht sichtbar.

Behörden-Auszug (Spezialauszug): zeigt alles, inkl. Einstellungen. Wird für Beamte, sicherheitsrelevante Berufe, Waffenerwerb angefordert.

Löschungsfristen

Geldstrafen: 10 Jahre nach Rechtskraft.

Bedingte Freiheitsstrafen: 15 Jahre.

FAQ

Bekomme ich als Cannabis-Konsument einen Strafregistereintrag?

Bei Ordnungsbusse: nein. Bei Strafbefehl (>10 g): ja.

Sieht mein Arbeitgeber den Eintrag?

Nur bei Freiheitsstrafen oder Geldstrafen ab 180 Tagessätzen. Kleinere: nicht im Privatauszug.

Wie lange bleibt der Eintrag?

Geldstrafe 10 Jahre, bedingte Haft 15 Jahre, unbedingte 20 Jahre.

Cannabis Strafregistereintrag Schweiz — Dauer & Löschung 2026