Cannabis und Strafregister — was drin steht, wie lange
Ein Cannabis-Delikt landet nicht automatisch im Strafregister. Ordnungsbussen sind unsichtbar; nur ausgesprochene Strafen (Strafbefehl, Urteil) werden eingetragen — und dabei zählt der Auszug-Typ.
Ordnungsbusse (100 CHF, <10 g): kein Eintrag. Strafbefehl/Urteil: Eintrag im VOSTRA (Vollzug Strafregister). Privatauszug (Standard für Arbeitgeber): geringfügige Delikte werden nicht ausgewiesen. Behörden-Auszug: alles. Löschung nach 10–20 Jahren je nach Strafart.
Ordnungsbusse — der unsichtbare Fall
Bis 10 g Cannabis-Konsum: 100 CHF Ordnungsbusse. Kein Strafverfahren, kein Eintrag im VOSTRA.
Auch nicht kommunale Bussen für Konsum an Bahnhöfen oder in Parks — sind Verwaltungssanktionen.
Strafbefehl/Urteil — VOSTRA-Eintrag
Ab Strafbefehl (>10 g, Handel, wiederholte Verstöße): Eintrag im Vostra (Vollzugssystem des Bundesamt für Justiz).
Inhalt: Delikt (BetmG Art. 19), Strafmass (z.B. 20 Tagessätze zu 60 CHF), Datum, Behörde.
Privatauszug vs. Behörden-Auszug
Privatauszug (17 CHF, ab 18 Jahren): das, was du dem Arbeitgeber vorlegst. Zeigt nur Freiheitsstrafen, Geldstrafen ab 180 Tagessätzen, Massnahmen. Kleinere Strafen (unter 180 TS) → nicht sichtbar.
Behörden-Auszug (Spezialauszug): zeigt alles, inkl. Einstellungen. Wird für Beamte, sicherheitsrelevante Berufe, Waffenerwerb angefordert.
Löschungsfristen
Geldstrafen: 10 Jahre nach Rechtskraft.
Bedingte Freiheitsstrafen: 15 Jahre.
FAQ
Bekomme ich als Cannabis-Konsument einen Strafregistereintrag?
Bei Ordnungsbusse: nein. Bei Strafbefehl (>10 g): ja.
Sieht mein Arbeitgeber den Eintrag?
Nur bei Freiheitsstrafen oder Geldstrafen ab 180 Tagessätzen. Kleinere: nicht im Privatauszug.
Wie lange bleibt der Eintrag?
Geldstrafe 10 Jahre, bedingte Haft 15 Jahre, unbedingte 20 Jahre.
Cannabis Strafregistereintrag Schweiz — Dauer & Löschung 2026