Bundesgericht: Krankenkassen müssen medizinisches Cannabis vergüten
Ein Grundsatzurteil (BGE 9C_412/2025) verpflichtet die Krankenkassen zur Übernahme medizinischer Cannabis-Therapien in klar definierten Indikationen.
Das Bundesgericht hat am 5. Juni 2026 im Urteil 9C_412/2025 entschieden, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) medizinisches Cannabis in medizinisch begründeten Fällen aus der Grundversicherung übernehmen muss.
Die Krankenkassen haben 90 Tage Zeit, ihre internen Richtlinien anzupassen. Der Präzedenzfall betraf einen Patienten mit therapieresistenter Spastik bei Multipler Sklerose.