Cannabis und Mietrecht in der Schweiz

Wer cannabis in der Mietwohnung raucht oder anbaut, bewegt sich rechtlich zwischen zwei Ebenen: dem BetmG (Strafrecht) und dem OR (Mietrecht). Beide können zur Kündigung führen.

Rauchen in Wohnung: kein absolutes Verbot, aber Rücksicht (OR 257f). Geruchsbelästigung Nachbarn → Abmahnung. CBD-Konsum: rechtlich unproblematisch, Geruch bleibt. Anbau: THC-Anbau strafbar (BetmG), Verletzung Mietvertrag. CBD-Anbau (<1 %): rechtlich erlaubt, aber Vermieter kann Grow-Zelt untersagen.

Rauchen in der Mietwohnung

Rechtlich: kein absolutes Rauchverbot, aber Mieter hat Sorgfaltspflicht (OR 257f) und Rücksichtspflicht.

Praxis: Cannabis-Geruch dringt oft in Nachbarwohnungen und Treppenhaus → Beschwerden führen zu Abmahnung.

Cannabis-Anbau in der Mietwohnung

THC-Anbau ohne Bewilligung: Straftat (BetmG Art. 19). Mietvertragsverletzung, fristlose Kündigung möglich.

CBD-Anbau (<1 %): rechtlich erlaubt, aber Mietvertrag oft mit Klausel «keine gewerbliche/professionelle Nutzung».

Kündigungsrisiken

Ausserordentliche Kündigung (OR 257f Abs. 3, 30 Tage): nur bei schwerer Verletzung.

Ordentliche Kündigung (übliche Fristen): jederzeit möglich, aber Anfechtung bei Missbrauch (OR 271).

Umgang mit Beschwerden

Empfehlung: Vollspektrum-Vaporizer (weniger Geruch), Lüftung/Aktivkohlefilter, Konsum-Zeiten nachbarschaftlich abstimmen.

Bei Konflikt: Mieterverband kontaktieren, keine unilaterale Reaktion.

FAQ

Darf ich in meiner Mietwohnung Cannabis rauchen?

Grundsätzlich ja, aber Rücksichtspflicht. Nachbarn-Beschwerden können zu Kündigung führen.

CBD anbauen im Balkon — erlaubt?

Rechtlich ja (<1 % THC), aber Mietvertrag oft mit Einschränkung.

Kann mir wegen Cannabis fristlos gekündigt werden?

Nur bei schwerer Verletzung (z.B. THC-Anbau, polizeilicher Zugriff, wiederholte Beschwerden nach Abmahnung).

Cannabis Mietrecht Schweiz — Rauchen, Anbau, Kündigung 2026