Cannabis und Mietrecht in der Schweiz
Wer cannabis in der Mietwohnung raucht oder anbaut, bewegt sich rechtlich zwischen zwei Ebenen: dem BetmG (Strafrecht) und dem OR (Mietrecht). Beide können zur Kündigung führen.
Rauchen in Wohnung: kein absolutes Verbot, aber Rücksicht (OR 257f). Geruchsbelästigung Nachbarn → Abmahnung. CBD-Konsum: rechtlich unproblematisch, Geruch bleibt. Anbau: THC-Anbau strafbar (BetmG), Verletzung Mietvertrag. CBD-Anbau (<1 %): rechtlich erlaubt, aber Vermieter kann Grow-Zelt untersagen.
Rauchen in der Mietwohnung
Rechtlich: kein absolutes Rauchverbot, aber Mieter hat Sorgfaltspflicht (OR 257f) und Rücksichtspflicht.
Praxis: Cannabis-Geruch dringt oft in Nachbarwohnungen und Treppenhaus → Beschwerden führen zu Abmahnung.
Cannabis-Anbau in der Mietwohnung
THC-Anbau ohne Bewilligung: Straftat (BetmG Art. 19). Mietvertragsverletzung, fristlose Kündigung möglich.
CBD-Anbau (<1 %): rechtlich erlaubt, aber Mietvertrag oft mit Klausel «keine gewerbliche/professionelle Nutzung».
Kündigungsrisiken
Ausserordentliche Kündigung (OR 257f Abs. 3, 30 Tage): nur bei schwerer Verletzung.
Ordentliche Kündigung (übliche Fristen): jederzeit möglich, aber Anfechtung bei Missbrauch (OR 271).
Umgang mit Beschwerden
Empfehlung: Vollspektrum-Vaporizer (weniger Geruch), Lüftung/Aktivkohlefilter, Konsum-Zeiten nachbarschaftlich abstimmen.
Bei Konflikt: Mieterverband kontaktieren, keine unilaterale Reaktion.
FAQ
Darf ich in meiner Mietwohnung Cannabis rauchen?
Grundsätzlich ja, aber Rücksichtspflicht. Nachbarn-Beschwerden können zu Kündigung führen.
CBD anbauen im Balkon — erlaubt?
Rechtlich ja (<1 % THC), aber Mietvertrag oft mit Einschränkung.
Kann mir wegen Cannabis fristlos gekündigt werden?
Nur bei schwerer Verletzung (z.B. THC-Anbau, polizeilicher Zugriff, wiederholte Beschwerden nach Abmahnung).