Cannabis legal Schweiz — der vollständige Rechts-Guide 2026

In der Schweiz gilt seit Jahren die 1 %-THC-Grenze: alles darunter ist legal, alles darüber fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Dazu kommen Ordnungsbusse, medizinisches Cannabis auf Rezept und laufende Pilotprojekte in sieben Städten.

TL;DR: CBD-Produkte mit unter 1 % Gesamt-THC sind legal (Kauf, Besitz, Konsum ab 18). Freizeit-Cannabis (>1 % THC) ist illegal — bis 10 g gibt es aber nur eine Ordnungsbusse von 100 CHF ohne Eintrag. Medizinisches Cannabis ist seit August 2022 rezeptpflichtig legal. In Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf, Luzern und Winterthur laufen wissenschaftliche Pilotprojekte für regulierten Cannabis-Verkauf. Eine Revision des BetmG in Richtung regulierter Markt wird ab 2026 im Parlament diskutiert.

Die 1 %-THC-Grenze — Kern des Schweizer Modells

Die Schweiz hat mit 1 % Gesamt-THC die liberalste Grenze Europas (EU: 0,2–0,3 %). Grundlage ist die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI), Anhang 6: Hanfprodukte werden nur dann als «Betäubungsmittel» eingestuft, wenn ihr Gesamt-THC-Gehalt 1,0 % erreicht oder übersteigt.

Praktisch heisst das: CBD-Blüten, -Öle, -Extrakte, -Vapes und -Kosmetik dürfen in der Schweiz legal produziert, verkauft, gekauft, besessen und konsumiert werden — solange die 1 %-Grenze eingehalten wird. Verkauf nur an Erwachsene ab 18.

Wer CBD-Blüten raucht, muss zusätzlich Tabaksteuer (25 %) auf den Verkaufspreis zahlen — deswegen sind Fumables in der Schweiz teurer als in Nachbarländern.

Freizeit-Cannabis über 1 % THC — was passiert wirklich

Cannabis mit mehr als 1 % THC gilt in der Schweiz als Betäubungsmittel. Anbau, Handel, Import, Export und Vermittlung sind strafbar (Art. 19 BetmG). Für den privaten Konsum gilt jedoch die Ordnungsbussenregelung.

Wer bei einer Kontrolle mit bis zu 10 g Cannabis (Marihuana oder Haschisch) angetroffen wird, erhält eine Ordnungsbusse von 100 CHF — ohne Eintrag ins Strafregister, ohne Verfahren. Ab 10 g oder bei Handel wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Wichtig: Konsumierende Minderjährige (<18) und Autofahrende erhalten die Ordnungsbusse nicht — hier greift immer das reguläre Strafverfahren. Details siehe unser Deep-Dive zu Cannabis am Steuer.

Medizinisches Cannabis — seit 2022 rezeptpflichtig

Seit dem 1. August 2022 dürfen Schweizer Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis ohne Sonderbewilligung des BAG verschreiben. Voraussetzung: eine Erkrankung, bei der andere Therapien nicht wirken oder nicht vertragen werden (chronische Schmerzen, Spastik bei MS, Chemo-Übelkeit, Appetitverlust bei HIV, therapieresistente Epilepsie).

Erhältlich sind Cannabisblüten, Cannabisextrakte und synthetische Cannabinoide (Dronabinol, Sativex) über Apotheken. Preise: 10–15 CHF/g Blüten, deutlich teurer als CBD. Krankenkasse übernimmt nur in Einzelfällen — meistens Selbstzahler oder Zusatzversicherung.

Pilotprojekte — der regulierte Cannabis-Versuch

Seit 2021 erlaubt das Bundesgesetz über die wissenschaftlichen Pilotversuche mit Cannabis (Art. 8a BetmG) zeitlich befristete Studien mit regulierter Abgabe an Erwachsene. Ziel: Datengrundlage für eine mögliche Reform.

Sieben Städte haben Projekte gestartet oder in Vorbereitung: Zürich (Züri Can), Bern (SCRIPT), Basel (Weed Care), Lausanne (Cann-L), Genf, Luzern und Winterthur. Insgesamt sollen mehrere tausend Konsumierende teilnehmen. Der Verkauf erfolgt über Apotheken, Social Clubs oder ausgewählte Verkaufsstellen — Preise auf Schwarzmarkt-Niveau, Qualität geprüft.

Ergebnisse und Details zu jedem Projekt in unserem Pilotprojekt-Hub.

Ausblick — kommt die Regulierung?

Der Bundesrat hat 2023 signalisiert, dass ein regulierter Markt für Erwachsene «geprüft wird». Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen (EKSF) empfiehlt seit Jahren eine kontrollierte Legalisierung. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat 2023 eine Motion für einen regulierten Markt angenommen.

Realistisch: eine Vorlage des BAG frühestens 2026, Inkrafttreten kaum vor 2028. Bis dahin bleibt das aktuelle Modell (CBD legal, THC illegal aber depenalisiert, Pilotprojekte, medizinisches Cannabis auf Rezept).

Kanalvergleich 2026 — wo Schweizer Konsumierende legal beziehen

Vier Bezugskanäle stehen 2026 nebeneinander: der Schwarzmarkt (weiterhin dominant, aber rückläufig), Cannabis Social Clubs im Pilot-Rahmen, BAG-Pilotprojekte über Apotheken und Sozialkonten sowie die medizinische Apotheken-Abgabe auf Rezept. Jeder Kanal hat eine eigene Rechtsgrundlage, eigene Zugangshürden und eine eigene Preisstruktur.

Preisspannen pro Gramm getrocknete Blüten (Standardqualität): Schwarzmarkt 10–14 CHF (unkontrolliert, Streckung möglich), Cannabis Social Club im Rahmen der Pilote 3–5 CHF Mitgliedertarif für laborgeprüfte CBD-Genetics, BAG-Pilot 8–12 CHF (THC-Blüten, laborgeprüft, Mengenlimit), Apotheke medizinisch 15–22 CHF Selbstzahler-Preis (Krankenkasse nur in Einzelfällen).

Rechtlich relevant: nur die Kanäle 2–4 sind legal. Der Schwarzmarkt bleibt strafbar (Art. 19 BetmG), auch wenn der Besitz bis 10 g depenalisiert ist. Wer Wert auf laborgeprüfte Ware, Beratung und regelmässigen Zugang legt, ist mit Club- oder Pilot-Modell klar besser bedient — Details im Kanalvergleich Schweiz.

Zeitachse 2021–2031 — was wann kommt

2021: Revision Art. 8a BetmG in Kraft — Grundlage für zeitlich befristete Pilotversuche. 2022: erstes Projekt Weed Care Basel bewilligt, medizinische Cannabis-Verschreibung ohne BAG-Sonderbewilligung. 2023: Züri Can (Zürich) und SCRIPT (Bern) starten, Motion der Sicherheitspolitischen Kommission zur Regulierung angenommen.

2024–2025: Ausrollung Cann-L (Lausanne), Genf, Luzern, Winterthur. BAG legt erste Zwischenberichte vor. 2026: Kommissionen des Nationalrats arbeiten an konkreter Vorlage; realistischer Zeithorizont für einen Bundesbeschluss bleibt 2027–2028.

2028–2031: Wenn die Pilote positiv evaluiert werden, wird eine reguläre Regelung des Erwachsenen-Marktes erwartet — spätestens 2031 laufen die Pilote sonst aus. Fällt die Reform durch, bleibt das aktuelle Modell (Depenalisierung + Pilote) bestehen.

Vier typische Szenarien in der Praxis

Szenario 1 — Kontrolle mit 5 g in Zürich: Ordnungsbusse 100 CHF, kein Strafregistereintrag, Ware wird eingezogen. Kein Verfahren.

Szenario 2 — Kontrolle mit 25 g in Zürich: reguläres Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen Art. 19a BetmG; typische Sanktion für Ersttäter:innen ist eine Geldstrafe bis 30 Tagessätze oder Busse, plus Eintrag im Strafregister (Auszug 2, nicht Privatauszug).

Szenario 3 — CBD-Blüten (0,8 % THC) im Handgepäck von Zürich nach Berlin: in der Schweiz legal, in Deutschland formal illegal, weil DE die 0,2 %-Grenze anwendet. Praktisch selten Kontrolle, aber Konfiskation und Bussgeld möglich. Siehe Cannabis am Flughafen.

Szenario 4 — Patient:in mit chronischen Schmerzen: Arzt/Ärztin verschreibt medizinisches Cannabis, Apotheke gibt gegen Rezept ab, Selbstzahler oder Zusatzversicherung deckt 10–15 CHF/g. Kein Konflikt mit BetmG, aber Fahruntauglichkeit weiterhin absolut zu prüfen.

FAQ

Ist Cannabis in der Schweiz legal?

CBD-Cannabis (<1 % THC) ist legal. Freizeit-THC (>1 %) ist illegal, aber bis 10 g nur Ordnungsbusse 100 CHF. Medizinisches Cannabis ist auf Rezept legal.

Wie viel Gramm Cannabis darf ich in der Schweiz besitzen?

0 g legal für Freizeit-THC. Bis 10 g gibt es nur eine Ordnungsbusse (100 CHF, kein Eintrag). Ab 10 g oder bei Handel: Strafverfahren.

Warum ist CBD in der Schweiz legal?

Weil die 1 %-THC-Grenze im Schweizer BetmG liberaler ist als in der EU (0,2–0,3 %). CBD-Blüten mit z. B. 0,8 % THC gelten damit rechtlich nicht als Betäubungsmittel.

Kann ich in der Schweiz Cannabis anbauen?

CBD-Hanf unter 1 % THC: ja, mit Meldung/Bewilligung je nach Kanton. THC-Hanf: nein, ausser als medizinischer Selbstversorger mit Bewilligung Swissmedic (sehr selten).

Wann kommt die Legalisierung in der Schweiz?

Frühestens 2028. Pilotprojekte laufen bis dahin, Bundesrat prüft Regulierung, Parlament hat entsprechende Motion angenommen.