Cannabis-Club vs BAG-Pilotprojekt
Ein Club ist eine Organisationsform; ein Pilotversuch ist eine bewilligte Studie. Diese Begriffe bezeichnen deshalb keine gleichwertigen Bezugsrechte. Wer eine Studie sucht, muss deren offiziellen Standort und Aufnahmeregeln prüfen. Wer sich bei einem privaten Club registriert, darf daraus weder Studienaufnahme noch eine allgemeine THC-Berechtigung ableiten. Wartezeiten, Produkte und Preise sind nur mit Angaben der jeweiligen Stelle vergleichbar. Die früher behauptete Überlegenheit des Clubs und die Beschränkung auf fünf Städte sind hier nicht belegt.
TL;DR: Cannabis mit mindestens 1 % THC fällt grundsätzlich unter das Betäubungsmittelrecht. Bewilligte wissenschaftliche Pilotversuche und ärztlich verschriebene Cannabisarzneimittel haben eigene Rechtsgrundlagen. THC-arme Produkte unterliegen je nach Verwendung weiteren Vorschriften; der Grenzwert allein ist keine vollständige Produktzulassung.
Einordnung statt pauschalem Sieger
Die Kanäle unterscheiden sich zuerst durch ihren Zweck und ihre Voraussetzungen. Die früheren pauschalen Preisbereiche sind hier nicht als erhobene Marktdaten belegt. Aus dieser Übersicht lässt sich weder ein günstigster Anbieter noch ein garantierter Zugang ableiten.
Häufige Fragen
Ist ein Club automatisch eine legale THC-Abgabestelle?
Nein. Eine private Mitgliedschaft ersetzt keine Bewilligung oder andere Rechtsgrundlage.
Gibt es einen sicheren Preisvergleich?
Hier liegt keine nachvollziehbare Erhebung vergleichbarer Produkte vor. Pauschale Preise und Ersparnisse werden deshalb nicht als Marktfakten dargestellt.
Gilt eine Ordnungsbusse automatisch für den Besitz kleiner Mengen?
Konsum und Besitz sind getrennt zu prüfen. Laut BAG wird der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigengebrauch nicht bestraft; das ist keine Verkaufsbewilligung.