Cannabis und Jugendstrafrecht in der Schweiz
Für Jugendliche unter 18 gilt anderes Recht als für Erwachsene: das Jugendstrafgesetz (JStG). Fokus liegt auf Erziehung und Prävention, nicht Bestrafung — aber Cannabis-Konsum kann Konsequenzen haben, die weit über 100 CHF Busse hinausgehen.
Für 10–17 Jährige gilt JStG. Bis 10 g: keine Ordnungsbusse (die gilt nur für Erwachsene). Konsum: Jugendanwaltschaft, Massnahmen (Verweis, Gemeinnützige Arbeit, Suchtberatung). Eltern werden immer informiert. Schule kann Disziplinarmassnahmen prüfen. Kein Strafregister-Eintrag im gleichen Sinn.
Rechtsrahmen — JStG vs StGB
Bis 18: Jugendstrafgesetz (JStG). Zwischen 10 und 15: Ermahnung, Verweis meist ausreichend. 15–18: Massnahmen inkl. persönliche Leistung (gemeinnützige Arbeit), Bussen bis 2'000 CHF.
Freiheitsentzug für Jugendliche: nur bei schweren Delikten (nicht bei Cannabis-Konsum).
Cannabis-Konsum — was passiert
Bis 10 g bei Erwachsenen = Ordnungsbusse, gilt aber nicht für unter 18-Jährige. Bei Jugendlichen: Verzeigung an Jugendanwaltschaft.
Typische Erst-Massnahmen: Verwarnung, Beratungsgespräch bei Suchtfachstelle (z.B. Sucht Schweiz).
Elternbenachrichtigung & Schule
Eltern werden immer informiert (JStG Art. 4). Recht auf Teilnahme an Einvernahmen.
Schule: Kanton-abhängig. Meist Meldung an Schulleitung, Disziplinarverfahren mit Verwarnung, in schweren Fällen Schulausschluss.
Strafregister & Zukunft
Massnahmen nach JStG: separates Jugendstrafregister, im Erwachsenen-Vostra nicht ersichtlich.
Löschung: bei Massnahmen 5 Jahre nach Vollzug, bei Bussen 3 Jahre.
FAQ
Mein 15-jähriges Kind wurde mit Cannabis erwischt — was jetzt?
Meldung an Jugendanwaltschaft. Erste Massnahme meist Verwarnung + Suchtberatung. Eltern werden benachrichtigt.
Gilt die 100-CHF-Ordnungsbusse für Minderjährige?
Nein. Ordnungsbusse gilt nur für Erwachsene. Bei Minderjährigen greift JStG mit Massnahmen.
Bleibt der Vorfall im Strafregister?
Im separaten Jugendstrafregister — nicht im Erwachsenen-Vostra. Löschung nach 3–5 Jahren.