Wie viel Cannabis darf man in der Schweiz besitzen?

Der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum wird als geringfügig gewertet und mit einer Ordnungsbusse von 100 CHF geahndet. Ab 10 Gramm droht eine Anzeige. Ab grösseren Mengen (Handelsschwelle) gilt schwerer Fall mit deutlich höheren Strafen.

Kernfakten

  • Bis 10 g: 100 CHF Busse
  • Ab 10 g: Strafverfahren
  • Ab ~100 g: schwerer Fall
  • Minderjährige: keine Ordnungsbusse

Ausführliche Antwort

Nach BetmG-Praxis liegt die Grenze für den geringfügigen Eigenkonsum bei 10 g. Bis zu dieser Menge greift das Ordnungsbussenverfahren (100 CHF, kein Strafeintrag). Ab 10 g wird ein Strafverfahren eröffnet. Ab ca. 100 g bzw. bei Anzeichen für Handel gilt der schwere Fall (Art. 19 Abs. 2 BetmG) mit Freiheitsstrafen bis 20 Jahren. Für Minderjährige und im Verkehr gelten strengere Regeln.