Wie hoch ist die Busse für Cannabis in der Schweiz?
Für den Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum wird in der Schweiz eine Ordnungsbusse von 100 CHF ausgesprochen — ohne Strafregistereintrag. Über 10 Gramm, bei Handel oder Weitergabe drohen ein Strafverfahren und deutlich höhere Bussen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Kernfakten
- Ordnungsbusse: 100 CHF für bis zu 10 g Eigenkonsum
- Kein Strafregistereintrag bei Ordnungsbusse
- Ab 10 g oder Weitergabe: Strafverfahren
- Minderjährige: immer Jugendstrafverfahren
- Rechtsgrundlage: BetmG Art. 19a & 28b
Ausführliche Antwort
Seit dem 1. Oktober 2013 gilt in der Schweiz das Ordnungsbussenverfahren für kleine Mengen Cannabis (Art. 28b BetmG). Wer als Erwachsener bei sich bis zu 10 g Cannabis (Blüten oder Haschisch) zum Eigenkonsum hat, zahlt vor Ort eine Busse von 100 CHF. Es gibt keinen Strafregistereintrag und keine Anzeige. Wichtige Ausnahmen: - Personen unter 18 Jahren: kein Ordnungsbussenverfahren, sondern Jugendstrafverfahren. - Über 10 Gramm oder mehrere kleine Mengen bei sich: reguläres Strafverfahren. - Handel, Anbau oder Weitergabe: Straftat nach BetmG mit Bussen und ggf. Freiheitsstrafe bis 3 Jahre. - Fahren unter Cannabis-Einfluss: separater Führerausweisentzug + Busse gemäss SVG. Einzelne Kantone (z.B. Neuenburg, Genf zeitweise) verzichten in der Praxis auf die Busse — die Rechtslage bleibt aber national gleich.