Was passiert, wenn Minderjährige mit Cannabis erwischt werden?

Für Minderjährige gilt das Ordnungsbussenverfahren nicht. Sie werden immer der Jugendanwaltschaft gemeldet. Konsequenzen reichen von Verwarnung über Sozialstunden bis Betreuungsmassnahmen. Eltern werden informiert.

Kernfakten

  • Keine Ordnungsbusse für < 18
  • Meldung an Jugendanwaltschaft
  • Eltern werden informiert
  • Massnahmen: Ermahnung → Betreuung

Ausführliche Antwort

Das 100-CHF-Ordnungsbussenverfahren gilt nur für Erwachsene. Bei Minderjährigen (< 18) greift immer das Jugendstrafrecht (JStG): jede Betäubungsmittelverfehlung wird der Jugendanwaltschaft gemeldet, Eltern werden benachrichtigt und in vielen Kantonen wird zusätzlich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Meldung gemacht, sobald sich ein Muster oder eine Gefährdung abzeichnet. Massnahmen reichen von Ermahnung über persönliche Leistung (Sozialstunden) und schriftliche Weisungen bis zu ambulanter Behandlung bei Jugendberatungsstellen (z. B. Sucht Schweiz, kantonale Jugendpsychologische Dienste) oder in schweren Fällen Unterbringung. Zusätzlich möglich: Schulmeldung mit disziplinarischen Folgen, Verzögerung des Fahrausweislehrgangs beim Strassenverkehrsamt, im Verkehrskontext (E-Bike, Roller ab 14) sofortige Fahrverbote sowie ein Eintrag im Jugendstrafregister, der zwar restriktiv einsehbar ist, bei bestimmten Berufszulassungen (Sicherheitsdienste, Armee-Funktionen) aber später abgefragt werden kann.