Darf man in der Schweiz öffentlich kiffen?

Öffentlicher Cannabis-Konsum ist doppelt problematisch: erstens BetmG-Verstoss (bis 10 g Ordnungsbusse 100 CHF), zweitens kantonale/kommunale Rauchverbote. Auf Bahnhöfen, in Parks mit Kinderspielplätzen und in vielen Innenstädten drohen zusätzliche Bussen.

Kernfakten

  • BetmG-Ordnungsbusse: 100 CHF
  • Zusätzlich kantonale Bussen möglich
  • SBB, Spielplätze: verboten
  • Empfehlung: privater Raum

Ausführliche Antwort

Der Konsum in der Öffentlichkeit fällt unter das BetmG (Ordnungsbusse 100 CHF bei Kleinmengen). Zusätzlich gelten kantonale und kommunale Rauchverbote: Bahnhöfe (SBB-Hausordnung), Bushaltestellen, Spielplätze und in Städten wie Zürich, Basel und Genf zunehmend auch definierte öffentliche Plätze und Uferzonen. Bussen summieren sich pro Regelwerk — eine einzige Kontrolle am Zürcher HB kann 100 CHF BetmG-Busse plus 60–150 CHF SBB-Busse plus kantonale Ordnungsbusse bedeuten. In Schulnähe, in bewilligten Aussenrestaurants und an Veranstaltungen greifen zusätzlich Hausrechte, die zum Wegweisen berechtigen. In Pilotprojekt-Studien (Zürich, Basel, Bern, Lausanne, Genf) wird der Konsum ausdrücklich für private Räume empfohlen; auf öffentlichem Grund bleibt das Verhalten auch für Studienteilnehmende nicht privilegiert. Fazit: Selbst wenn die BetmG-Konsequenz überschaubar bleibt, ist die Kombination aus Bussen und dokumentierter Wegweisung im Alltag der teuerste Konsumort — indoor oder auf privatem Grundstück ist konsequent günstiger und rechtssicherer.