Darf man in der Schweiz kiffen?

Das hängt von THC-Gehalt, Zweck und Handlung ab. Ab 1 % Gesamt-THC gilt das Betäubungsmittelrecht. Medizinische Anwendungen und bewilligte Pilotversuche sind gesondert geregelt. Produkte unter 1 % müssen weiterhin das jeweilige Produktrecht erfüllen.

Kernfakten

  • Ab 1 % Gesamt-THC gilt das Betäubungsmittelrecht.
  • Besitz bis zu 10 g zum Eigenkonsum ist nicht strafbar.
  • CHF 100 betrifft den Konsum durch Erwachsene, sofern das Verfahren anwendbar ist.
  • Unter 1 % THC gelten weiterhin die Regeln der jeweiligen Produktkategorie.

Ausführliche Antwort

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen Konsum, Besitz zum Eigenkonsum und weiteren Handlungen. Der blosse Besitz von höchstens 10 g Cannabis für den eigenen Konsum ist nicht strafbar. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für Konsum, Handel oder Einfuhr. Bei Erwachsenen kann der Konsum im Ordnungsbussenverfahren mit CHF 100 geahndet werden; dessen Voraussetzungen müssen im konkreten Fall erfüllt sein. Art. 8a BetmG ermöglicht bewilligte wissenschaftliche Pilotversuche. Ein einzelner Versuch darf höchstens fünf Jahre dauern; auf begründetes Gesuch ist eine einmalige Verlängerung um bis zu zwei Jahre möglich. Diese Laufzeit darf nicht mit der Befristung der gesetzlichen Grundlage verwechselt werden. Teilnahmebedingungen, Studiengebiet und Projektstatus sind für jeden Versuch gesondert zu prüfen. Für Minderjährige gilt bei strafbarem Cannabiskonsum das Jugendstrafrecht; die Ordnungsbusse für Erwachsene ist nicht übertragbar. Das Tabakproduktegesetz verbietet die Abgabe der erfassten Produkte an unter 18-Jährige, darunter pflanzliche Rauchprodukte. Diese Abgaberegel darf nicht mit einem pauschalen Besitz- oder Konsumverbot für sämtliche CBD-Produkte verwechselt werden.

Hintergrund und Rechtsrahmen

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen Konsum, Besitz zum Eigenkonsum und weiteren Handlungen. Der blosse Besitz von höchstens 10 g Cannabis für den eigenen Konsum ist nicht strafbar. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für Konsum, Handel oder Einfuhr. Bei Erwachsenen kann der Konsum im Ordnungsbussenverfahren mit CHF 100 geahndet werden; dessen Voraussetzungen müssen im konkreten Fall erfüllt sein.

Häufige Missverständnisse

Cannabis ab 1 % Gesamt-THC fällt unter das Betäubungsmittelrecht. Produkte darunter sind deshalb aber nicht automatisch als Lebensmittel, Kosmetikum oder Arzneimittel zulässig. Entscheidend sind Zusammensetzung, Zweckbestimmung und die Regeln der Produktkategorie. Ein niedriger THC-Wert ist weder eine Arzneimittelzulassung noch ein Beleg für gesundheitliche Unbedenklichkeit.

Was das in der Praxis bedeutet

Die gesetzlichen Grundregeln gelten schweizweit. Zuständige Behörden und Vollzugspraxis können sich kantonal unterscheiden. Eine Einteilung in «tolerante» und «strenge» Kantone ist ohne belastbare, aktuelle Vergleichsdaten keine verlässliche Rechtsauskunft. Für einen konkreten Fall zählen Sachverhalt und zuständige Behörde; der Wohnkanton ändert die bundesrechtliche THC-Grenze nicht.

Weiterführende Fragen

Ist Cannabis in der Schweiz legal?

Das hängt von THC-Gehalt, Zweck und Handlung ab. Ab 1 % Gesamt-THC gilt das Betäubungsmittelrecht. Medizinische Anwendungen und bewilligte Pilotversuche sind gesondert geregelt. Produkte unter 1 % müssen weiterhin das jeweilige Produktrecht erfüllen.

Kostet der Besitz von bis zu 10 g automatisch CHF 100?

Nein. Besitz von höchstens 10 g zum eigenen Konsum ist nicht strafbar. Die Ordnungsbusse von CHF 100 betrifft den Konsum durch Erwachsene, sofern die Voraussetzungen des Verfahrens erfüllt sind.

  1. Cannabis — BAG / OFSP / UFSP / FOPH
  2. BetmG / LStup — Fedlex