Darf man in der Schweiz CBD-Pflanzen anbauen?
Ja, unter Bedingungen. Sorten mit einem THC-Gehalt unter 1 % dürfen angebaut werden, wenn der Anbau bei den Kantons- und/oder Bundesbehörden gemeldet wird. Für den kommerziellen Verkauf gelten zusätzliche Auflagen (BAG, BLV, Zoll).
Kernfakten
- < 1 % THC-Sorten: erlaubt
- Meldepflicht (Kanton/Zoll)
- Sortenzertifikate aufbewahren
- Verkauf: Zusatzbewilligungen
Ausführliche Antwort
Cannabis mit weniger als 1 % THC fällt nicht unter das BetmG — Anbau, Handel und Konsum sind grundsätzlich erlaubt. Für den Anbau gelten aber Meldepflichten: Landwirte melden sich bei den kantonalen Landwirtschaftsämtern und Zoll; Privatpersonen dürfen kleine Mengen für Eigenkonsum anbauen, sollten aber Sortenzertifikate aufbewahren (Beweis THC < 1 %). Für Verkauf braucht es Betriebsbewilligung, Tabaksteuer bei Rauchprodukten (Fedpol/Zoll) und lebensmittelrechtliche Konformität (BLV). Bei Kontrollen kann THC-Gehalt gemessen werden — Überschreitung führt zur Beschlagnahmung und Anzeige.