Cannabis Bussen-Katalog Schweiz — alle Strafen 2026

Nicht jeder Cannabis-Besitz führt zur Anzeige. Die Schweiz unterscheidet zwischen Ordnungsbusse (100 CHF), Strafanzeige (Geld- oder Freiheitsstrafe) und Nebenfolgen (Führerausweis, Strafregister).

Bis 10 g Eigenkonsum: 100 CHF Ordnungsbusse, keine Anzeige. Über 10 g bis 30 g: Strafanzeige, meist Geldstrafe. Handel: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre (Art. 19 BetmG). Am Steuer >1.5 µg/L THC: 250–1'000 CHF Busse + Führerausweis-Entzug 3 Monate.

Ordnungsbusse — der 100-CHF-Fall

Seit 1.10.2013: bis 10 g Cannabis-Produkte zum Eigenkonsum → 100 CHF Ordnungsbusse (Art. 28b BetmG, OBG). Kein Strafregistereintrag, keine Akte.

Voraussetzungen: volljährig, ausschliesslich Eigenkonsum, maximal 10 g, kein Wiederholungsfall im engen Zeitraum.

Kanton-Praxis 2024–2026

Waadt, Genf: 100 CHF-Busse konsequent angewendet, kaum eskaliert.

Zürich, Bern, Basel: Ordnungsbusse als Standard, Ausnahmen bei Wiederholung oder öffentlichem Konsum an sensitiven Orten (Schulen, Spielplätze).

Strafanzeige — was folgt

Über 10 g oder mit Handelsverdacht: Anzeige an Staatsanwaltschaft. Strafbefehl oder Anklage.

Geldstrafe: typisch 10–60 Tagessätze zu 30–300 CHF (Tagessatz nach Einkommen).

Nebenfolgen — Führerausweis & Berufe

Cannabis am Steuer >1.5 µg/L THC (Nachweisgrenze SGRM): Fahrunfähigkeit fingiert. Erst-Widerhandlung: 3 Monate Entzug + 250 CHF Busse + 800 CHF Verfahrenskosten.

Wiederholungsfall (innerhalb 10 Jahren): 12 Monate Entzug, MPU-Neuausstellung.

FAQ

Was kostet 1 Joint in der Schweiz?

Bei Kontrolle: 100 CHF Ordnungsbusse (wenn Gesamt-Menge <10 g). Kein Strafregistereintrag.

Bekomme ich einen Strafregistereintrag bei Cannabis?

Nur bei Strafanzeige (>10 g oder Handel). Ordnungsbusse: nein.

Wird die Ordnungsbusse in allen Kantonen gleich behandelt?

Rechtlich ja, in der Praxis teils unterschiedlich streng bei Wiederholungsfällen.

Cannabis Bussen-Katalog Schweiz 2026 — alle Strafen im Überblick