Cannabis Bussen-Katalog Schweiz — alle Strafen 2026
Nicht jeder Cannabis-Besitz führt zur Anzeige. Die Schweiz unterscheidet zwischen Ordnungsbusse (100 CHF), Strafanzeige (Geld- oder Freiheitsstrafe) und Nebenfolgen (Führerausweis, Strafregister).
Bis 10 g Eigenkonsum: 100 CHF Ordnungsbusse, keine Anzeige. Über 10 g bis 30 g: Strafanzeige, meist Geldstrafe. Handel: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre (Art. 19 BetmG). Am Steuer >1.5 µg/L THC: 250–1'000 CHF Busse + Führerausweis-Entzug 3 Monate.
Ordnungsbusse — der 100-CHF-Fall
Seit 1.10.2013: bis 10 g Cannabis-Produkte zum Eigenkonsum → 100 CHF Ordnungsbusse (Art. 28b BetmG, OBG). Kein Strafregistereintrag, keine Akte.
Voraussetzungen: volljährig, ausschliesslich Eigenkonsum, maximal 10 g, kein Wiederholungsfall im engen Zeitraum.
Kanton-Praxis 2024–2026
Waadt, Genf: 100 CHF-Busse konsequent angewendet, kaum eskaliert.
Zürich, Bern, Basel: Ordnungsbusse als Standard, Ausnahmen bei Wiederholung oder öffentlichem Konsum an sensitiven Orten (Schulen, Spielplätze).
Strafanzeige — was folgt
Über 10 g oder mit Handelsverdacht: Anzeige an Staatsanwaltschaft. Strafbefehl oder Anklage.
Geldstrafe: typisch 10–60 Tagessätze zu 30–300 CHF (Tagessatz nach Einkommen).
Nebenfolgen — Führerausweis & Berufe
Cannabis am Steuer >1.5 µg/L THC (Nachweisgrenze SGRM): Fahrunfähigkeit fingiert. Erst-Widerhandlung: 3 Monate Entzug + 250 CHF Busse + 800 CHF Verfahrenskosten.
Wiederholungsfall (innerhalb 10 Jahren): 12 Monate Entzug, MPU-Neuausstellung.
FAQ
Was kostet 1 Joint in der Schweiz?
Bei Kontrolle: 100 CHF Ordnungsbusse (wenn Gesamt-Menge <10 g). Kein Strafregistereintrag.
Bekomme ich einen Strafregistereintrag bei Cannabis?
Nur bei Strafanzeige (>10 g oder Handel). Ordnungsbusse: nein.
Wird die Ordnungsbusse in allen Kantonen gleich behandelt?
Rechtlich ja, in der Praxis teils unterschiedlich streng bei Wiederholungsfällen.
Cannabis Bussen-Katalog Schweiz 2026 — alle Strafen im Überblick