Cannabis-Bussen in der Schweiz: Besitz, Konsum und Verfahren

Eine Mengenangabe allein sagt noch nicht, welche Sanktion droht. Entscheidend ist zunächst, ob es um Besitz zum Eigenkonsum, tatsächlichen Konsum, Weitergabe oder ein Verkehrsdelikt geht.

TL;DR: Der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum ist nicht strafbar. Der Konsum durch Erwachsene kann dagegen mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden. Das sind zwei unterschiedliche Regeln.

Die 10-Gramm-Regel richtig verstehen

Artikel 19b BetmG betrifft geringfügige Mengen zum eigenen Konsum; bei Cannabis gelten 10 Gramm als geringfügig. Daraus folgt weder ein allgemeines Verkaufsrecht noch eine Erlaubnis zum Konsum. Wer nur eine solche Menge besitzt, ist nicht allein deshalb mit 100 Franken zu büssen. Zusätzliche Handlungen müssen rechtlich gesondert beurteilt werden.

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Wann die 100-Franken-Busse greift

Die Ordnungsbusse betrifft den Cannabiskonsum volljähriger Personen, wenn die Voraussetzungen dieses vereinfachten Verfahrens erfüllt sind. Für Minderjährige gilt das Jugendstrafrecht. Ein ordentliches Strafverfahren und eine Ordnungsbusse sind deshalb nicht austauschbare Begriffe. Auch bei mehreren vorgeworfenen Handlungen lässt sich der Ausgang nicht aus einer Grammzahl ablesen.

Über 10 Gramm ist kein fester Bussentarif

Oberhalb der geringfügigen Menge fällt diese besondere Straflosigkeitsregel weg. Es gibt aber keinen allgemeinen Tarif «10 bis 30 Gramm = eine bestimmte Geldstrafe». Eigenkonsum, Handel, Verschulden und weitere Umstände beeinflussen die rechtliche Einordnung. Eine Anzeige ist ausserdem noch keine Verurteilung und beantwortet die Frage nach einem Strafregistereintrag nicht.

Verkehr und konkrete Verfügungen

Fahren in fahrunfähigem Zustand wird nach dem Strassenverkehrsrecht beurteilt. Strafverfahren, Verfahrenskosten und administrative Massnahmen sind zu unterscheiden; die Konsumbus­se ist dafür kein Preisetikett. Prüfe bei einem behördlichen Schreiben den vorgeworfenen Sachverhalt, die Rechtsgrundlage und die Rechtsmittelbelehrung. Eine allgemeine Übersicht ersetzt die Prüfung der konkreten Verfügung nicht.

FAQ

Kosten 5 Gramm Cannabis automatisch 100 Franken?

Nein. Der blosse Besitz von bis zu 10 Gramm zum eigenen Konsum ist nicht strafbar. Die Ordnungsbusse betrifft den Konsum unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Gibt es einen verlässlichen Bussenvergleich nach Kanton?

Das Bundesrecht gilt schweizweit. Das BAG berichtet von Unterschieden in der Umsetzung; daraus lässt sich keine verlässliche Preisliste nach Kanton für deinen Fall ableiten.

Quellen & Verweise