Swissmedic-Bewilligungen für Cannabis

TL;DR

  • Swissmedic ist die zuständige Behörde für Betäubungsmittel-Bewilligungen (BetmG Art. 4).
  • Getrennte Bewilligungen für Anbau, Herstellung, Handel, Import/Export, Forschung.
  • Kosten: 500–5 000 CHF Gebühren + jährliche Kontrollen.
  • Verfahrensdauer: typischerweise 3–6 Monate.

Welche Bewilligung brauche ich?

  • Ausnahmebewilligung Art. 8 BetmG — für THC-Cannabis (Forschung, med. Anwendung).
  • Bewilligung für kontrollierte Substanzen — für Herstellung/Handel.
  • Kein Swissmedic nötig für: CBD <1 % THC (Nutzhanf-Regime), Kosmetik, Textilien.
  • Pilotversuche Art. 8a — separate BAG-Bewilligung neben Swissmedic.

Bewilligungslandschaft: Wer bewilligt was – Swissmedic, BAG, Kanton und BAZG

Der häufigste Gründungsfehler ist die Annahme, es gebe «eine» Cannabis-Lizenz. Tatsächlich verteilen sich die Zuständigkeiten: Swissmedic erteilt Betäubungsmittel-Bewilligungen für Anbau, Herstellung, Handel und Export von Cannabis mit mehr als 1 % THC sowie die Betriebsbewilligungen nach Heilmittelgesetz. Das BAG bewilligt wissenschaftliche Pilotversuche nach BetmG Art. 8a. Der Kanton ist für die Gewerbe-, Bau- und Lebensmittelaufsicht zuständig und kontrolliert Verkaufsstellen vor Ort. Das BAZG erhebt die Tabaksteuer auf CBD-Produkten, die zum Rauchen bestimmt sind.

Praktisch heisst das: Ein CBD-Betrieb unter 1 % THC braucht keine Swissmedic-Bewilligung, aber je nach Produktkategorie eine Meldung beim kantonalen Lebensmittelinspektorat, eine Tabaksteuer-Registrierung beim BAZG und – bei Extrakten zur oralen Einnahme – eine Klärung des Novel-Food-Status. Wer dagegen mit über 1 % THC arbeitet, ist im Betäubungsmittelrecht und braucht zwingend eine Swissmedic-Bewilligung mit Sachkundenachweis, gesicherten Räumlichkeiten und lückenloser Buchführung über jede Charge.

  • Über 1 % THC = Betäubungsmittelrecht = Swissmedic-Bewilligung, keine Ausnahme.
  • Unter 1 % THC = Lebensmittel-, Chemikalien- oder Tabaksteuerrecht, je nach Produktform.
  • Tabaksteuer auf CBD-Rauchprodukten wird auf den Detailhandelspreis erhoben – früh einkalkulieren.
  • Kantonale Auflagen (Verkaufsstelle, Jugendschutz, Werbung) unterscheiden sich stark – vor Standortwahl prüfen.

Sicherheitsanforderungen an die Betriebsstätte

Für den Erhalt einer Swissmedic-Bewilligung im Bereich von Cannabis über einem Prozent THC-Gehalt müssen die physischen Betriebsstätten strenge Sicherheitsauflagen erfüllen. Die Behörde verlangt ein lückenloses Sicherheitskonzept, das unbefugten Zugriff durch Dritte physisch und elektronisch verhindert. Dazu gehören zertifizierte Einbruchmeldeanlagen, mechanische Barrieren wie verstärkte Türen und Fenster sowie eine kontinuierliche Videoüberwachung aller sensiblen Bereiche. Die Anforderungen richten sich nach der Art der Tätigkeit und den gelagerten Mengen, wobei die Hürden für Lagerung und Verarbeitung besonders hoch angesetzt sind.

Zusätzlich zur physischen Sicherheit müssen Betriebe detaillierte Standard-Betriebsverfahren (SOPs) für alle Prozesse etablieren. Jede Bewegung von betäubungsmittelhaltigem Material muss lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar sein. Swissmedic führt vor der Erteilung der Bewilligung Inspektionen vor Ort durch, um die Umsetzung dieser Massnahmen zu überprüfen. Auch nach der Genehmigung finden regelmässige, teils unangekündigte Kontrollen statt, um die dauerhafte Einhaltung der Sicherheitsstandards im laufenden Betrieb sicherzustellen.

  • Mechanische Sicherung aller Zugänge durch zertifizierte Sicherheitstüren und Gitterstrukturen.
  • Lückenlose Videoüberwachung der Lager- und Verarbeitungsräume mit geschützter Datenaufzeichnung.
  • Direkte Aufschaltung der Einbruchmeldeanlage an eine zertifizierte Alarmempfangsstelle.
  • Etablierung eines detaillierten Zonen- und Zutrittskonzepts für das Betriebspersonal.

Die Rolle und Anforderungen an die verantwortliche Person

Ein zentrales Element des Bewilligungsverfahrens bei Swissmedic ist die Benennung einer verantwortlichen Person, auch fachentscheidende Person genannt. Diese Person trägt die persönliche und rechtliche Verantwortung dafür, dass alle betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften im Betrieb eingehalten werden. Sie muss über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen, was in der Regel durch ein abgeschlossenes Studium in Pharmazie, Chemie oder einer verwandten Naturwissenschaft und entsprechende Berufserfahrung nachgewiesen wird.

Die verantwortliche Person fungiert als direkter Ansprechpartner für Swissmedic und ist für die Freigabe von Chargen sowie für das Meldewesen verantwortlich. Bei personellen Wechseln in dieser Schlüsselposition muss die Bewilligung umgehend angepasst werden, da die Betriebsbewilligung ohne eine qualifizierte verantwortliche Person ihre Gültigkeit verliert. Swissmedic prüft neben den fachlichen Qualifikationen auch die persönliche Integrität und den Leumund der vorgeschlagenen Person eingehend.

  • Nachweis eines akademischen Abschlusses in Pharmazie, Chemie oder Biologie.
  • Belegung von einschlägiger Berufserfahrung in der pharmazeutischen Qualitätskontrolle.
  • Einreichung eines aktuellen, makellosen Zentralstrafregisterauszugs.
  • Persönliche Haftung für die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten gegenüber den Behörden.

Schweizer Exportbewilligungen für Medizinalcannabis

Seit der Liberalisierung im August 2022 ist der Export von medizinischem Cannabis aus der Schweiz zu kommerziellen Zwecken unter strengen Auflagen erlaubt. Schweizer Unternehmen, die Medizinalcannabis exportieren möchten, benötigen für jede einzelne Sendung eine spezifische Ausfuhrbewilligung von Swissmedic. Voraussetzung für die Erteilung dieser Ausfuhrbewilligung ist das Vorliegen einer entsprechenden Einfuhrbewilligung des Bestimmungslandes, wodurch der legale Charakter des internationalen Handels sichergestellt wird.

Die Regulierung orientiert sich eng an den Vorgaben des Internationalen Suchtstoffkontrollamts. Dies bedeutet, dass Exporte nur im Rahmen der weltweit festgelegten Länderkontingente stattfinden dürfen. Schweizer Exporteure müssen zudem nachweisen, dass die Produkte unter Einhaltung der Richtlinien zur guten Herstellungspraxis produziert wurden. Der Transport muss über gesicherte Logistikketten erfolgen, um Abzweigungen in den illegalen Markt auf dem gesamten Transportweg auszuschliessen.

  • Zwingende Vorlage einer gültigen Einfuhrbewilligung der zuständigen Behörde des Empfängerlandes.
  • Einhaltung der internationalen Suchtstoffkontingente gemäss den Vorgaben der Vereinten Nationen.
  • Nachweis der Herstellung gemäss den Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP).
  • Lückenlose Dokumentation der Transportkette vom Schweizer Lager bis zum Empfänger.

Abgrenzung zwischen Swissmedic-Lizenzen und kantonalem Vollzug

Obwohl Swissmedic die zentrale Bundesbehörde für die Erteilung von Betäubungsmittel-Betriebsbewilligungen ist, spielen die kantonalen Behörden eine wesentliche Rolle im Vollzug. Während Swissmedic den generellen Umgang mit Stoffen über einem Prozent THC regelt, sind die Kantone für die Überwachung des lokalen Marktes, die Gewerbebewilligungen und den Jugendschutz zuständig. Diese föderale Aufteilung führt dazu, dass Betriebe neben der Bundesbewilligung auch kantonale Auflagen erfüllen müssen.

Besonders deutlich wird diese Abgrenzung bei den wissenschaftlichen Pilotversuchen nach Artikel 8b des Betäubungsmittelgesetzes. Diese zeitlich befristeten Projekte werden primär vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt, erfordern jedoch für den Bezug und die Verarbeitung des Cannabis oft wiederum Swissmedic-lizenzierte Lieferanten. Unternehmen müssen daher die Schnittstellen zwischen Bundesrecht, kantonalem Gesundheitsrecht und lokalen Bau- und Zonenordnungen präzise analysieren, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

  • Swissmedic erteilt die bundesweiten Betriebsbewilligungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln.
  • Kantonale Heilmittelkontrollen überwachen die Einhaltung der Vorgaben vor Ort im Betrieb.
  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für die Bewilligung wissenschaftlicher Pilotversuche.
  • Lokale Behörden regeln die baurechtlichen und gewerblichen Voraussetzungen für Betriebsstätten.

FAQ

Kann ich als Privatperson eine Bewilligung erhalten?

Nein — nur juristische Personen oder qualifizierte Fachpersonen (Apotheker, Ärzte für Forschung).

Brauche ich für einen CBD-Shop eine Swissmedic-Bewilligung?

Nein, solange alle Produkte unter 1 % THC liegen. Nötig sind aber je nach Sortiment eine Tabaksteuer-Registrierung beim BAZG, korrekte Lebensmittel- bzw. Kosmetik-Deklaration und kantonale Auflagen.

Welche Ausbildung muss die verantwortliche Person für eine Swissmedic-Bewilligung vorweisen?

Die verantwortliche Person muss in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Pharmazie, Chemie, Medizin oder Biologie sowie einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Arzneimitteln oder kontrollierten Substanzen nachweisen. Swissmedic prüft die Eignung im Einzelfall anhand von Diplomen und Arbeitszeugnissen. Ein einwandfreier Leumund ohne Einträge im Strafregister ist für diese Position zwingend erforderlich.

Wie unterscheidet sich die Swissmedic-Bewilligung für medizinischen Anbau von der für Nutzhanf?

Der Anbau von medizinischem Cannabis mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent erfordert zwingend eine Ausnahmebewilligung von Swissmedic, während Nutzhanf unter diesem Grenzwert ohne solche Bewilligungen angebaut werden darf. Nutzhanf unterliegt dem landwirtschaftlichen Regime und den Kontrollen des Bundesamtes für Landwirtschaft sowie kantonaler Stellen. Sobald der THC-Wert die Ein-Prozent-Grenze überschreitet, greift das Betäubungsmittelrecht.

Benötigen Schweizer Apotheken eine separate Swissmedic-Bewilligung für die Abgabe von Medizinalcannabis?

Nein, Schweizer Apotheken benötigen für die reguläre Abgabe von medizinischem Cannabis an Patientinnen und Patienten keine separate Ausnahmebewilligung von Swissmedic, sofern sie eine kantonale Betriebsbewilligung besitzen. Seit der Gesetzesänderung im August 2022 reicht ein ärztliches Rezept für die Abgabe aus. Die Apotheken müssen jedoch sicherstellen, dass sie ihre Rohstoffe ausschliesslich von durch Swissmedic lizenzierten Herstellern und Händlern beziehen.

Kann eine bereits erteilte Swissmedic-Bewilligung wieder entzogen werden?

Ja, Swissmedic kann eine erteilte Betriebsbewilligung jederzeit entziehen oder suspendieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies geschieht insbesondere bei schwerwiegenden Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen oder dem Wegfall der qualifizierten verantwortlichen Person. Auch das Verpassen von Meldefristen oder ungenügende Buchführung über die Bestände kann zum Entzug der Lizenz führen.