BetmG Schweiz erklärt — Cannabis-relevante Artikel
Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Cannabis in der Schweiz. Wir erklären die wichtigsten Artikel — von der 1 %-Grenze bis zum schweren Fall.
BetmG = Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (SR 812.121). Für Cannabis relevant: Art. 8 (Verbotene BM, Ausnahmen), Art. 19 (Handel, bis 20 J. Freiheitsstrafe im schweren Fall), Art. 19a (Konsum, Übertretung), Art. 28b (Ordnungsbusse 100 CHF), Art. 8a (Pilotversuche). Anhang 6 der BetmVV-EDI: 1 %-THC-Grenze. Revision Richtung regulierter Markt ab 2026 in Parlamentsdiskussion.
Art. 8 — Was ist ein Betäubungsmittel?
Art. 8 BetmG legt fest, dass bestimmte Stoffe grundsätzlich verboten sind — mit Ausnahmen für medizinische, wissenschaftliche und industrielle Zwecke. Cannabis ist in Anhang 6 der BetmVV-EDI aufgelistet, aber nur, sofern der Gesamt-THC-Gehalt 1 % erreicht oder übersteigt.
Praktisch: CBD-Hanf unter 1 % THC ist rechtlich kein Betäubungsmittel — daher ohne Sonderrecht handelbar. Sobald 1 % erreicht wird, greift das gesamte BetmG-Regime.
Art. 19 — Handel & schwerer Fall
Art. 19 Abs. 1 BetmG stellt Herstellung, Import, Export, Handel, Vermittlung und Besitz zur Weitergabe unter Strafe — bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Art. 19 Abs. 2 (schwerer Fall): mengenmässige Gefährdung («grosse Menge»), Bandenmässigkeit oder Gewerbsmässigkeit — bis 20 Jahre Freiheitsstrafe. Für Cannabis liegt die «grosse Menge» laut Bundesgericht bei ca. 4 kg reinem THC-Äquivalent (BGE 145 IV 312, Fortschreibung der 145er-Rechtsprechung).
Art. 19a & Art. 28b — Konsum & Ordnungsbusse
Art. 19a BetmG: Konsum von Betäubungsmitteln = Übertretung, Busse 200–1'000 CHF, kann Strafregister-Eintrag geben.
Art. 28b BetmG (seit 2013): Ordnungsbussen-Regelung — bis 10 g Cannabis, Erwachsene, Eigenkonsum → 100 CHF pauschal, kein Verfahren, kein Eintrag. Realität: die meisten Kantonalpolizei-Kontrollen enden mit dieser Ordnungsbusse.
Art. 8a — Pilotprojekte
Art. 8a BetmG (in Kraft seit Mai 2021) erlaubt zeitlich befristete wissenschaftliche Pilotversuche mit regulierter Cannabis-Abgabe an Erwachsene. Grundlage der laufenden Projekte in Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf, Luzern, Winterthur.
Der Artikel ist bis 2031 befristet und dient explizit als Datengrundlage für eine mögliche gesetzliche Reform. Details im Pilotprojekt-Hub.
FAQ
Was ist das BetmG?
Das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (SR 812.121). Zentrale Grundlage für die Cannabis-Regulierung in der Schweiz.
Welcher Artikel regelt den Cannabis-Konsum?
Art. 19a (Konsum als Übertretung), plus Art. 28b für die Ordnungsbusse von 100 CHF bis 10 g.
Was ist der «schwere Fall» nach Art. 19 Abs. 2?
Grosse Menge (Cannabis: ~4 kg reines THC), Bandenmässigkeit oder Gewerbsmässigkeit — bis 20 Jahre Freiheitsstrafe.
Wo steht die 1 %-Grenze?
Nicht direkt im BetmG, sondern in Anhang 6 der BetmVV-EDI (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung EDI).
Wann kommt die Reform?
Frühestens 2028. Motion 2023 angenommen, Bundesrats-Vorlage 2024 angekündigt, BAG-Vorentwurf 2026.
BetmG Schweiz erklärt — Betäubungsmittelgesetz für Konsumenten