BetmG Schweiz erklärt — Cannabis-relevante Artikel
Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Cannabis in der Schweiz. Wir erklären die wichtigsten Artikel — von der 1 %-Grenze bis zum schweren Fall.
TL;DR: BetmG = Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (SR 812.121). Für Cannabis relevant: Art. 8 (Verbotene BM, Ausnahmen), Art. 19 (Handel, bis 20 J. Freiheitsstrafe im schweren Fall), Art. 19a (Konsum, Übertretung), Art. 28b (Ordnungsbusse 100 CHF), Art. 8a (Pilotversuche). Anhang 6 der BetmVV-EDI: 1 %-THC-Grenze. Revision Richtung regulierter Markt ab 2026 in Parlamentsdiskussion.
Art. 8 — Was ist ein Betäubungsmittel?
Art. 8 BetmG legt fest, dass bestimmte Stoffe grundsätzlich verboten sind — mit Ausnahmen für medizinische, wissenschaftliche und industrielle Zwecke. Cannabis ist in Anhang 6 der BetmVV-EDI aufgelistet, aber nur, sofern der Gesamt-THC-Gehalt 1 % erreicht oder übersteigt.
Praktisch: CBD-Hanf unter 1 % THC ist rechtlich kein Betäubungsmittel — daher ohne Sonderrecht handelbar. Sobald 1 % erreicht wird, greift das gesamte BetmG-Regime.
Art. 19 — Handel & schwerer Fall
Art. 19 Abs. 1 BetmG stellt Herstellung, Import, Export, Handel, Vermittlung und Besitz zur Weitergabe unter Strafe — bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Art. 19 Abs. 2 (schwerer Fall): mengenmässige Gefährdung («grosse Menge»), Bandenmässigkeit oder Gewerbsmässigkeit — bis 20 Jahre Freiheitsstrafe. Für Cannabis liegt die «grosse Menge» laut Bundesgericht bei ca. 4 kg reinem THC-Äquivalent (BGE 145 IV 312, Fortschreibung der 145er-Rechtsprechung).
Art. 19a & Art. 28b — Konsum & Ordnungsbusse
Art. 19a BetmG: Konsum von Betäubungsmitteln = Übertretung, Busse 200–1'000 CHF, kann Strafregister-Eintrag geben.
Art. 28b BetmG (seit 2013): Ordnungsbussen-Regelung — bis 10 g Cannabis, Erwachsene, Eigenkonsum → 100 CHF pauschal, kein Verfahren, kein Eintrag. Realität: die meisten Kantonalpolizei-Kontrollen enden mit dieser Ordnungsbusse.
Art. 8a — Pilotprojekte
Art. 8a BetmG (in Kraft seit Mai 2021) erlaubt zeitlich befristete wissenschaftliche Pilotversuche mit regulierter Cannabis-Abgabe an Erwachsene. Grundlage der laufenden Projekte in Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf, Luzern, Winterthur.
Der Artikel ist bis 2031 befristet und dient explizit als Datengrundlage für eine mögliche gesetzliche Reform. Details im Pilotprojekt-Hub.
Strafmass-Bandbreite — was droht wirklich?
Die Sanktionsspanne des BetmG variiert je nach Menge, Rolle und Vorstrafen erheblich. Die folgenden Bänder bilden die typische Bundesgerichts- und Kantonsgerichts-Praxis 2023–2025 ab (Cannabis-bezogen, keine Kombination mit anderen BM):
• Konsum bis 10 g, Eigenbedarf → Ordnungsbusse 100 CHF (Art. 28b), kein Strafregistereintrag.
• Konsum > 10 g oder ausserhalb Ordnungsbusse → Übertretung nach Art. 19a, Busse 200–1'000 CHF, VOSTRA-Auszug für Behörden.
• Anbau/Handel Kleinmenge (bis ~100 g) → Geldstrafe 30–90 Tagessätze bedingt, plus Busse 300–2'000 CHF (Art. 19 Abs. 1).
• Handel mittlere Menge (100 g – 4 kg reines THC-Äquivalent) → Geldstrafe 90–180 TS oder Freiheitsstrafe bis 18 Monate, oft bedingt bei Ersttäter.
• Schwerer Fall (Art. 19 Abs. 2, ab ~4 kg THC-Äquivalent, Bande, Gewerbsmässigkeit) → Freiheitsstrafe 1–20 Jahre, ab 2 Jahren zwingend unbedingt.
Bei Ersttäter:innen und Kleinmengen wird häufig eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen; ab dem zweiten Verfahren steigen Tagessatzhöhe und Vollzugsart deutlich. Details im Cannabis-Strafen-Hub.
Kantonale Vollzugsvarianz — wo wird härter kontrolliert?
Obwohl das BetmG Bundesrecht ist, entscheiden die Kantone über Kontrolldichte, Ordnungsbussen-Praxis und Verfolgungsintensität. Grobmuster aus den Bussenstatistiken 2023/2024:
• Deutschschweiz (Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen): hohe Kontrolldichte im öffentlichen Raum, konsequente Ordnungsbusse ab dem ersten Griff — Zürich stellt jährlich ~7'500 Bussen aus (BFS, Kantonspolizei Zürich).
• Basel-Stadt: pragmatischer, Weed-Care-Kontext schwächt Kontrolle im Studienperimeter ab.
• Romandie (Genf, Waadt, Neuenburg): tiefere Kontrolldichte, häufigere Verwarnungen statt Bussen — Genf ~2'800 Bussen/Jahr trotz vergleichbarer Konsumprävalenz.
• Tessin: strikte Praxis, insbesondere bei Personenkontrollen an der Grenze zu Italien.
• Innerschweiz (Luzern, Zug, Schwyz): mittlere Kontrolldichte, aber überdurchschnittliche Strafmasse im Handelsbereich.
Wichtig fürs Fahrverbot: Bei einem THC-Wert im Blut ≥ 1,5 μg/l (Art. 2 VRV) folgt in allen Kantonen ein Führerausweisentzug — die Dauer variiert kantonal von 1 bis 6 Monaten. Details pro Kanton im Kantons-Tracker.
Ausblick — was ändert sich?
Die eidgenössische Sicherheitspolitische Kommission hat 2023 eine Motion für einen regulierten Cannabis-Markt angenommen. Der Bundesrat hat 2024 eine entsprechende Vorlage angekündigt. Realistischer Zeitplan: BAG-Vorentwurf 2026, Vernehmlassung, parlamentarische Beratung, Inkrafttreten frühestens 2028.
FAQ
Was ist das BetmG?
Das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (SR 812.121). Zentrale Grundlage für die Cannabis-Regulierung in der Schweiz.
Welcher Artikel regelt den Cannabis-Konsum?
Art. 19a (Konsum als Übertretung), plus Art. 28b für die Ordnungsbusse von 100 CHF bis 10 g.
Was ist der «schwere Fall» nach Art. 19 Abs. 2?
Grosse Menge (Cannabis: ~4 kg reines THC), Bandenmässigkeit oder Gewerbsmässigkeit — bis 20 Jahre Freiheitsstrafe.
Wo steht die 1 %-Grenze?
Nicht direkt im BetmG, sondern in Anhang 6 der BetmVV-EDI (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung EDI).
Wann kommt die Reform?
Frühestens 2028. Motion 2023 angenommen, Bundesrats-Vorlage 2024 angekündigt, BAG-Vorentwurf 2026.