BAG-Ausnahmebewilligung für Cannabis — historischer Prozess und heutige Rolle
Bis 31. Juli 2022 brauchte jede Cannabis-Verschreibung eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Seit der BetmG-Revision ist sie nur noch in Ausnahmefällen nötig.
Alte Rechtslage: Art. 8 Abs. 5 BetmG (bis 31.7.2022) — Bewilligung pro Patient, jährlich zu erneuern.
Peak-Jahr 2021: rund 3.700 aktive Bewilligungen, 90% Chronic Pain / MS / Palliative.
Seit 1.8.2022: keine Bewilligung mehr nötig für rezeptpflichtige Cannabis-Arzneimittel.
Ausnahmen: THC-Rohcannabis für Forschung, gewisse Erweiterte Indikationen, Import.
Statistiken beim BAG öffentlich (Jahresberichte Betäubungsmittel).
Historischer Prozess (2011–2022)
Von 2011 (Einführung Art. 8 Abs. 5 BetmG) bis 2022 mussten Ärzte pro Patient eine individuelle Ausnahmebewilligung beim BAG beantragen. Der Antrag enthielt Diagnose, Vortherapien, Präparat, Dosierung und Dauer. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen.
Genehmigungsquote lag bei etwa 90% für dokumentierte Indikationen (Chronic Pain, MS-Spastik, Chemo-Übelkeit, Palliativ), tiefer bei psychiatrischen Off-Label-Anwendungen.
Wachstum der Fallzahlen
Die Zahl aktiver Bewilligungen wuchs von 30 (2012) auf rund 3.700 (2021). Über 60% betrafen dronabinolhaltige Magistralrezepturen; Sativex®-Verschreibungen erhielten oft eine kombinierte Bewilligung.
Kantone mit den meisten Bewilligungen: Zürich, Bern, Waadt, Genf und St. Gallen — korreliert mit Präsenz spezialisierter Schmerz- und Palliativzentren.
Wann ist heute noch eine Bewilligung nötig?
Seit 1. August 2022 ist die Ausnahmebewilligung für rezeptpflichtige Cannabis-Arzneimittel abgeschafft. Sie ist weiterhin nötig für:
- THC-Rohcannabis in Forschungsprojekten (Anbau, Studien)
- Import von im Ausland zugelassenen, in der Schweiz nicht verfügbaren Präparaten
- Erweiterte Off-Label-Indikationen ausserhalb Standard-Klinikpraxis (Einzelfälle)
Bezug zu Pilotprojekten
Die aktuellen Pilotprojekte (BetmG Art. 8a) für regulierten Freizeit-Cannabis-Zugang sind ein anderer Rechtsrahmen — nicht zu verwechseln mit der medizinischen Ausnahmebewilligung. Details siehe Pilots-Pillar.
Brauche ich noch eine BAG-Bewilligung für mein Rezept?
In der Regel nein — seit August 2022 verschreiben Ärzte direkt. Nur bei THC-Rohcannabis-Forschung, Import ausländischer Präparate oder speziellen Off-Label-Fällen bleibt eine Bewilligung nötig.
Wie viele Bewilligungen wurden je erteilt?
Von 2012 bis 2022 kumuliert über 20.000 Bewilligungen. Peak-Jahr 2021 mit rund 3.700 aktiven Genehmigungen. Details in den BAG-Jahresberichten Betäubungsmittel.
Was passierte mit alten Bewilligungen 2022?
Bestehende Bewilligungen liefen bis zum ursprünglichen Ablaufdatum weiter. Neuverschreibungen benötigten ab 1.8.2022 kein BAG-Verfahren mehr.
Wo finde ich die Statistiken?
BAG publiziert jährlich einen Bericht zur medizinischen Cannabis-Anwendung — Suchbegriff „Medizinische Verwendung von Cannabis Bericht“.
Diese Übersicht ist historisch informativ. Für aktuelle Verfahren wende dich an dein BAG-Kantonsamt oder an einen Cannabis-erfahrenen Arzt.